Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt:
Der BRK Bereitschaft Lauf, vertreten durch den
Bereitschaftsleiter Herrn Stefan Kleinlein, wird die Verwendung des
Stadtwappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur kostenfreien Verwendung in einem
Rundlogo mit Klett für die Einsatzkleidung der Bereitschaft nach Art. 4 Abs. 3
GO genehmigt. Das Wappen ist in heraldischer einwandfreier Form und Farbe im
Rundlogo wiederzugeben. Die Genehmigung wird ausschließlich für den oben
genannten Zweck erteilt.
Mit Schreiben vom 05.04.2018 beantragt die BRK Bereitschaft Lauf eine Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur Nutzung in einem Rundlogo mit Klett für die Einsatzkleidung der Angestellten und ehrenamtlichen Helfer. Das Rundlogo soll dabei eine Größe von ca. 8 cm, das Wappen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz eine Größe von ca. 1 cm haben.
Seitens der Verwaltung bestehen gegen die Verwendung des Stadtwappens keine Bedenken, wenn das städtische Wappen in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiedergegeben wird.