Betreff
Verwendung des Stadtwappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz durch die BRK Bereitschaft Lauf
Vorlage
FB 1/014/2018
Aktenzeichen
5002 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt:

 

Der BRK Bereitschaft Lauf, vertreten durch den Bereitschaftsleiter Herrn Stefan Kleinlein, wird die Verwendung des Stadtwappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur kostenfreien Verwendung in einem Rundlogo mit Klett für die Einsatzkleidung der Bereitschaft nach Art. 4 Abs. 3 GO genehmigt. Das Wappen ist in heraldischer einwandfreier Form und Farbe im Rundlogo wiederzugeben. Die Genehmigung wird ausschließlich für den oben genannten Zweck erteilt.

 

 

Mit Schreiben vom 05.04.2018 beantragt die BRK Bereitschaft Lauf eine Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur Nutzung in einem Rundlogo mit Klett für die Einsatzkleidung der Angestellten und ehrenamtlichen Helfer. Das Rundlogo soll dabei eine Größe von ca. 8 cm, das Wappen der Stadt Lauf a.d.Pegnitz eine Größe von ca. 1 cm haben.

Seitens der Verwaltung bestehen gegen die Verwendung des Stadtwappens keine Bedenken, wenn das städtische Wappen in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiedergegeben wird.