Beratung und empfehle nde Beschlussfassung über die Bereinigung der Prüfungsfeststellungen, die Feststellung der Jahresrechnungen und die Erteilung der Entlastung
Beschlussvorschlag:
1. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
1.1
„Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses vom 12. Oktober 2017 und stimmt der Erledigung der Prüfungserinnerungen zu.“
Abstimmung:
1.2
„Die Jahresrechnungen 2016 werden mit folgenden Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt:
a) Stadt Lauf a.d.Peg.
Solleinnahmen/Sollausgaben 67.453.956,14 Euro
b) Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard
Solleinnahmen/Sollausgaben 2.365.759,39 Euro
c) J.F.Barth’sche Stiftung
Solleinnahmen/Sollausgaben 61,95 Euro
Der Jahresabschluss 2016 des Hermann-Keßler-Stift der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard wird wie folgt festgestellt:
a) Bilanzsumme zum 31.12.2016 13.713.792,64 Euro
b) Summe der GuV-Rechnung 2016
Erträge 5.083.272,50 Euro
Aufwendungen 5.342.847,40 Euro
c) Jahresfehlbetrag lt. GuV-Rechnung 2016 259.574,90 Euro
(zugleich Bilanzverlust zum 31.12.2016)
Abstimmung:
1.3
„Für die festgestellten Jahresrechnungen 2016 der Stadt Lauf a.d.Peg., der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard und der J.F.Barth’schen Stiftung und für den festgestellten Jahresabschluss 2016 des Hermann-Keßler-Stift der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt:“
Abstimmung:
An der Beschlussfassung über die Entlastung (Ziffer 1.3) hat der 1. Bürgermeister nicht mitgewirkt (Art. 49 GO).
In der Zeit vom 9. April bis 12. Oktober 2017 wurden die Jahresrechnungen 2016 sowohl der Stadt Lauf a.d.Peg. als auch der Spitalstiftung und der J.F.Barth’schen Stiftung vom Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates gemäß Art. 103 GO geprüft.
Gleichzeitig wurde der Jahresabschluss 2016 der Altenheime der Spitalstiftung (Hermann-Keßler-Stift) mit in die Prüfung einbezogen.
Die Ergebnisse der Jahresrechnungen 2016 waren in der Stadtratssitzung am 29. Juni 2017 bekanntgegeben worden. Der Jahresabschluss des Altenheims war bereits am 30. März 2017 bekanntgegeben und beschlossen worden.
Die Niederschrift über die Prüfung vom 12.10.2017 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungserinnerungen und der Rechenschaftsbericht sind als Anlage beigefügt.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnungen in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.