Betreff
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG),
Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lauf - Wetzendorf
Vorlage
FB 3/008/2018
Aktenzeichen
FB 3/008/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Aufgrund der Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr Lauf - Wetzendorf am 12.03.2018 wird gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG vorbehaltlich der Zustimmung des Kreisbrandinspektors (KBI) und des Kreisbrandrats (KBR) bestätigt:

 

Kommandant: EISENHUT, Christian, Winkelsteigstr. 2, 91207 Lauf a.d.Pegnitz

 

und

 

stellv. Kommandant: GALEITZKE, Edmund, Winkelsteigstr. 11, 91207 Lauf a.d.Pegnitz

 

Im Rahmen einer Dienstversammlung fand am 12.03.2018 die Wahl des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Lauf - Wetzendorf statt.

 

Die Wahl der Feuerwehrkommandanten findet in einem 2-stufigen Verfahren statt. Dieses besteht einerseits aus der Wahl selbst, um dem Kommandanten bzw. dessen Stellvertreter die demokratische Legitimation der Mannschaft zu verleihen. Im zweiten Schritt erfolgt das sog. „Bestätigungsverfahren“ durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz.

 

Die Kommandantenwahl führte zu folgendem Ergebnis:

 

Kommandant: EISENHUT, Christian, Winkelsteigstr. 2, 91207 Lauf a.d.Pegnitz

 

stellv. Kommandant: GALEITZKE, Edmund, Winkelsteigstr. 11, 91207 Lauf a.d.Pegnitz

 

Die Bestätigung erfolgt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.