- Vorentwurf
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1.
Der
Vorentwurf mit Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 107 „Gewerbegebiet
Dehnberg West“ in der Fassung vom 20.03.2018 wird beschlussmäßig gebilligt.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
Anlage: Vorentwurf
zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung
Im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan der Stadt Lauf a.d.Pegnitz ist die Fläche nördlich der
Ortsverbindungsstraße Dehnberg –Ziegelhütte als „Fläche für die Landwirtschaft“
dargestellt. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 107 „Gewerbegebiet
Dehnberg West“ ist es erforderlich die „Fläche für Landwirtschaft“ in
„gewerbliche Fläche“ zu ändern.
Der Bau-, Umwelt-
und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.12.2017 dem
Stadtrat einstimmig empfohlen, für Teilflächen der Grundstücke FlNr. 158, 161
und 162 Gem. Dehnberg die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.
Der Stadtrat ist dieser Empfehlung in seiner Sitzung vom 19.12.2018 einstimmig
gefolgt.
Inzwischen liegt
der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vor (siehe
Anlage). Zusätzlich zur Änderung der „Fläche für Landwirtschaft“ in gewerbliche
Fläche wird vorgeschlagen, den östlichen Teilbereich von FlNr. 158 von „Fläche
für Landwirtschaft“ in „gemischte Baufläche“ zu ändern. Dadurch wird für die
gewerbliche Fläche eine bessere Siedlungsanbindung sowie eine günstigere
Verbindung zum alten Betriebsstandort erzielt.