- Vorstellung Entwurfsplanung, Kostenberechnung und Bauabschnittstrennung
Beschlussvorschlag:
Der Bau- Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt
dem Stadtrat:
1. Der vorgestellte Entwurfsplanung wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt:
- das Raumprogramm anzupassen und zur Genehmigung einzureichen
- einen Bauantrag anzufertigen und zur Genehmigung einzureichen
- die erforderlichen Zuschussanträge zu stellen
3. Die Generalsanierung der Bertleinschule soll in zwei Bauabschnitten (BA1: Schule und BA2: Altbau) erfolgen
4. Die für eine Gesamtauslagerung benötigten Interimsgebäude sollen im Jahr 2018 geplant und ausgeschrieben werden.
5. Die Finanzierung wird angepasst und Haushaltsmittel/
Verpflichtungsermächtigungen im erforderlichen Umfang eingeplant.
6. Die Maßnahme ist vorbehaltlich der Zustimmung der Reg. v. Mfr.
auszuschreiben.
Auf Grundlage der in der BUS-Sitzung am 12.12.2017
vorgestellten und vom Stadtrat am 19.12.2017 beschlossenen Vorentwurfsplanung
wurde zwischenzeitlich ein Großteil der Entwurfsplanung erstellt.
Hierzu wurden auch folgende Fachbehörden bzw. fachlich und sachlich Beteiligte
angehört und deren Anregungen und Vorschläge eingearbeitet:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Behindertenbeauftragte der Stadt und des Landkreises
- Personalratsvertreter der Stadt und des Landkreises
- beteiligte Fachbereiche intern
- Schulleitungen
- Schulrat
- Die Reg. v. Mfr. wurde telefonisch über die Umsetzung des neuen
Schulkonzeptes informiert. Auf Wunsch der Vertreter der Reg. v. Mfr. erfolgt
Detailabstimmung zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Pläne sind als nichtöffentliche Anlage in Session eingestellt.
Entwurfsplanung
Die vorgestellte Vorentwurfsplanung wurde weiterentwickelt. Einzelne
Aspekte der Planung werden nachfolgend kurz beschrieben.
- Klassenzimmer
Um die Flure als Lernlandschaft zu nutzen und differenziertes Lernen zu ermöglichen, werden die Garderoben aus der Aula in die Klassenzimmer verlegt und mittels ca. 2m hoher Wand optisch abgetrennt.
- Lernlandschaft
Differenziertes Lernen alleine, in kleineren Gruppen oder im Klassenverband
benötigt vielfältige Lernumgebungen. Klassenräume werden zur Gruppenarbeit,
Frontalunterricht und Prüfungen benötigt. Vorzonen vor Klassenräumen dienen dem
selbständigen, differenzierten Lernen. Die
„Marktplätze“ sind zum klassenübergreifenden Aufenthalt von Schülern für
lesen, lernen, chillen, etc. angedacht.
- Amokkonzept
In Absprache mit den Schulleitungen wurde hinsichtlich der technischen
Möglichkeiten im Amokfall oder eines anderen gravierenden Ereignisses die
erforderlichen Festlegungen getroffen.
- Heizung
Nachdem zahlreiche Varianten für die Beheizung voruntersucht wurden, wurde für
zwei Varianten eine eingehende Vergleichsberechnung vorgenommen. Grundsätzlich
ist der Einbau eines Blockheizkraftwerkes, das sowohl Strom wie auch Wärme
produziert eine effiziente Maßnahme gerade für den Betrieb eines Schwimmbades
wie in der Bertleinschule. Daher sollte ein BHKW immer Bestandteil eines
Heizsystems sein und die sog. Grundlast abdecken. Als weitere Wärmeerzeuger
werden nach eingehender Prüfung zwei Holzpelletkessel und ergänzend eine
thermische Solaranlage vorgeschlagen.
Bewertungskriterien sind neben den Kosten und der ökologischen Bewertung auch
die Bedienung sowie die Betriebssicherheit.
- Lüftung
Sämtliche Klassen- und Fachräume werden mit dezentralen Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung
ausgestattet.
- Sanitär
Neben den Toiletten werden auf den Fluren Trinkbrunnen und einzelne Waschbecken
installiert. In den Klassenräumen (außer Fachräume) wird auf den Einbau von
Handwaschbecken verzichtet. Im EG wird eine barrierefreie Toilette
eingerichtet.
- Gebäudeleittechnik
Sämtliche technischen Einrichtungen werden auf einer Plattform
zusammengeschalten. Betriebszustände und (je nach Berechtigung) die Bedienung
erfolgen zentral über die vorhandene Software (Siemens Desigo CC). Die Anbindung
erfolgt über eine definierte Schnittstelle (BACnet), sodass die technischen
Anlagen und Regelungen produktneutral ausgeschrieben werden können.
- Fördertechnik
Zum vorhandenen Lastenaufzug zwischen EG und UG wird ein barrierefreier Personenaufzug im Schulgebäude errichtet, über den sämtliche Ebenen barrierefrei erreichbar sind.
Im Bauabschnitt 4 (Neubau eines Zwischenbaus / Mensa und Ganztag) ist auch für den Altbau ein barrierefreier Aufzug vorgesehen.
Bauabschnitte
In der BUS-Sitzung am 12.12.2017 wurde die Realisierung des
1. Bauabschnittes (Schule und Altbau) in drei Unterabschnitten (BA 1.1: Schule
Nord; BA 1.2: Schule Süd; BA 1.3 Altbau) vorgestellt. Diese Lösung ist nach wie
vor machbar und stellt allein für die Bertleinschule betrachtet die finanziell
günstigste Möglichkeit dar. Jedoch ist über mehrere Jahre mit einem gestörten
Schulbetrieb im Schulgebäude zu rechnen.
Deshalb und auf ausdrücklichen Wunsch der Schulleitungen sowie des Schulrates
wurde die Möglichkeit einer Auslagerung der ganzen Schule und somit eine
Realisierung des 1. Bauabschnittes in nur zwei Unterabschnitten (BA 1.1: Schule
gesamt und BA 1.2: Altbau) genauer untersucht.
Zunächst wurde bei einem angrenzenden Gewerbebetrieb
angefragt, ob dort freie Räume zur Anmietung zur Verfügung stünden. Da diese
jedoch benötigt werden, stehen sie der Stadt Lauf nicht als Interim zur
Verfügung.
Somit besteht nur die Möglichkeit, auf dem Schulgelände ein Interim für die
ganze Schule für die Dauer der Sanierung aufzustellen. In den bisherigen
Planungen wurde die im Besitz der Stadt Lauf befindliche Anlage, die derzeit
auf dem Hartplatz der Kunigundenschule steht, mit einbezogen. Aufgrund des
stark gestiegenen Bedarfs an Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen vor allem
Lauf rechts wird in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 13.03.2018
seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Anlage an der Kunigundenschule zu belassen um dort
übergangsweise für ca. 3 Jahre voraussichtlich eine 5-gruppige
Kindertagesstätte einzurichten.
Deshalb ist es erforderlich sämtliche benötigten Räume für
ein Interim an der Bertleinschule anzumieten.
Diese Vorgehensweise erspart auf einer Seite ca. 1 Mio. € für die Aufstellung,
Anmietung und nach 3 Jahres Betrieb den Rückbau einer 5 gruppigen Kindertagesstätte,
erfordert auf der anderen Seite (Bertleinschule) unter Berücksichtigung der
Ersparnis für den Umzug der Anlage einen Mehraufwand von ca. 500.000 € für
zusätzlich anzumietende Container.
Die nachfolgende Kostenbetrachtung bezieht sich daher ausschließlich auf die
Komplettanmietung für die Bertleinschule.
Kostenberechnung:
Der bisherige Kostenansatz für die Generalsanierung (BA1)
beläuft sich auf eine Summe von 18,7 Mio. €. Diese Summe beinhaltet die Umsetzung der Container aus der
Kunigundenschule zur Bertleinschule 650.000 € sowie eine Kostensteigerung von 5
% insgesamt.
Nach derzeitigem Planungsstand kann davon ausgegangen
werden, dass die Kosten gehalten werden könnten.
Aus folgenden Gründen wird jedoch trotzdem eine Erhöhung der Investitionssumme
vorgeschlagen:
1. Baukostenentwicklung
Lt. statistischem Bundesamt haben sich die Baupreise in den letzten 3 Jahren
von 1,67 % (4.Quartal 2015) über 2,23 % (4.Quartal 2016) auf aktuell 3,63 %
(4.Quartal 2017) erhöht.
In der nachfolgenden Kostenaufstellung wurde mit der aktuellen,
durchschnittlich jährlichen Preissteigerung von 3,63 % gerechnet. In der
ursprünglichen Kostenschätzung wurde ein Ansatz von jährlich 2 %
Kostensteigerung einkalkuliert (auf Bauabschnitte und Bauzeit hochgerechnet ca.
5,3 %). Es wird dringend empfohlen, die aktuelle Veränderungsrate bei den
Baukosten anzusetzen um ausreichend Sicherheit zu erhalten und auch die vollen
Fördermittel auszuschöpfen. Eine nachträgliche Kostenerhöhung im Förderantrag
aufgrund Baupreissteigerung ist nicht möglich.
2. Interim
Durch eine Komplettauslagerung der Schule ist zum einen ein weitgehend
ungestörter Unterricht während der Bauzeit möglich. Zusätzlich verkürzt sich
die Bauzeit um 6 Monate von 53 auf 47 Monate. Diese Verkürzung der Bauzeit
ermöglicht eine Ausschreibung in zwei Abschnitten und eine Preisbindung der
Firmen für den kompletten Schultrakt und eine frühere Ausschreibung der
Leistungen für den Altbau. Zusätzlich kann auf Maßnahmen für eine
Abschnittstrennung im Gebäude verzichtet werden. Jedoch ist ein wesentlich
größeres Interim aufzustellen und anzumieten.
Nach durchgeführter Recherche hinsichtlich der Kosten für die anzumietenden
Container zeigen sich sehr große Schwankungen bei den Angeboten. Die
nachfolgend genannten Kosten für die Containeranlage sind der Mittelwert aus
mehreren aktuellen Angeboten für vergleichbare Interimsgebäude. Um für diesen
Bereich ausreichend Kostensicherheit zu erlangen, wird vorgeschlagen die Anlage
im Laufe des Jahres 2018 zu planen und auszuschreiben. Die Errichtung ist für
den Frühsommer 2019 vorgesehen.
3. Kosten
Die Mehrkosten für eine Komplettauslagerung gegenüber einer Teilauslagerung
betragen ca. 560.000 €.
4. Förderung
Die bisherigen Hochrechnungen der zu erwartenden
Fördermittel aus FAG 10 wurden mit einem Fördersatz von 40% - 45% berechnet. Es
wurde daher mit einer Förderung von rd. 6 Mio. geplant. Durch die Steigerung
des Fördersatzes auf aktuell (07.03.2018) 53% ergibt sich unter der Annahme das
die Baukosten inkl. der Baukostensteigerung insgesamt als förderfähig anerkannt
werden, eine Förderung von nunmehr rd. 8,5 Mio. Euro.
Noch nicht berücksichtigt sind zu erwartende Zuschüsse für die Umrüstung der
Beleuchtung auf LED und für den Einbau effektiver Lüftungsanlagen.
Die prognostizierten Mehrkosten der Maßnahme werden von der
zu erwartenden höheren Förderung gedeckt, so dass die Finanzierung der
Gesamtmaßnahme weiterhin als gesichert anzusehen ist. Die Verteilung und
Berücksichtigung der Fördermittel auf die einzelnen Haushaltsjahre ist unter
anderem abhängig von der Mittelbereitstellung durch den Freistaat Bayern und
kann daher erst realistisch in den künftigen Haushaltsplänen bzw. der
mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden. Die tatsächliche
Nettobelastung der jeweiligen Haushaltsjahre kann bzw. wird daher von dem
bisherigen Finanzierungskonzept (vgl. Beschluss Stadtrat v. 30.06.2016)
abweichen.
Fazit
Seitens des Stadtbauamtes und des Schulamtes (NÖ Anlage in Session) wird eine Komplettauslagerung gemäß Variante 2 vorgeschlagen.