Das letzte Quartal des Jahres 2017, das zwar kalendarisch am 31.12.2017, buchhalterisch jedoch innerhalb eines sog. Auslaufzeitraums erst mit tatsächlicher Legung der Jahresrechnung endet, hat erneut gezeigt, dass die geplanten Ansätze des Haushalts 2017 solide geschätzt waren und die verbuchten Einnahmen und Ausgaben dementsprechend nahe an diese heranreichen.
Die positive Einnahmesituation von Bund und Land wirkte sich während des Jahres zugunsten der Kommunen aus; die Stadt Lauf a.d.Peg. hat davon ebenso profitiert wie alle anderen Städte und Gemeinden.
Die Kassenlage der Stadt Lauf a.d.Peg. blieb durchgehend ausreichend gesichert, trotz Ausreichung erheblicher liquider Mittel und nicht zu unterschätzender Kassenreste. Alle diese Beträge sind jedoch nicht einzugsgefährdet, so dass die laufenden Kassenvorfälle termingerecht und grundsätzlich ohne Aufnahme von langfristigen Kassenkrediten ordnungsgemäß erledigt werden konnten.
Drohende Verwahrentgelte/Negativzinsen für Guthabenbestände konnten mittels vereinbarten Freibeträgen verhindert werden.
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer 17.815.372 Euro
Einkommensteuer-Ersatz
1.291.713 Euro
Anteil an der
Umsatzsteuer 1.921.407 Euro
Bis Ende des Jahres dürfen aus den Steuerbeteiligungen „nur“ die vier Quartalsraten eingebucht werden; die tatsächlichen Abrechnungsbeträge für das vorläufige 4. VJ werden dann zwar im Januar des Nachjahres – also im Auslaufzeitraum – eingehen, jedoch müssen diese bereits in das neue Haushaltsjahr gebucht werden.
Während bei der Einkommens- und Umsatzsteuer die Beträge deutlich sowohl über den geplanten Einnahmeansätzen als auch über den tatsächlichen Beträgen des Vorjahres (+9,4 % bzw. +26,7 %) lagen, zeigte sich beim Einkommensteuer-Ersatz ein leichter Rückgang: Haushaltsansatz und Vorjahresergebnis wurden um rd. 20.000 Euro unterschritten.
Insgesamt spiegeln diese Einnahmen aus dem Steuerverbund jedoch den schon in 2016 angekündigten Aufschwung wieder, der bereits seit den letzten Jahren erfreulicherweise stetig fortschreitet.
Gewerbesteuer
13.630.056,91 Euro
Fast auf den Betrag genau in derselben Höhe wie 2016 belaufen sich diese kommunalen Steuereinnahmen, die immer auch abhängig vom jeweiligen Wirtschaftsstandort sind und die unvorhergesehen und vor allem unbeeinflussbar durch die Stadt Lauf a.d.Peg. drastisch variieren können. Umso mehr positiv ist deshalb die Zielerreichung des Haushaltsansatzes, ja sogar eine kleine Überschreitung um gut 130.000 Euro.
Die analog dazu abzuführende Gewerbesteuerumlage ist dementsprechend ebenfalls über Ansatz mit 2.859.779 Euro verbucht worden; allerdings kann bereits jetzt gesagt werden, dass die Abrechnung für 2017 eine Rückerstattung von über 82.000 Euro ergeben hat, letztendlich also nur 2.777.361 Euro Umlage zu zahlen waren.
Weitere Realsteuern
GrSt A 66.243,23 Euro
GrSt B 2.798.730,70 Euro
Hundesteuer 96.473,50 Euro
Die eingenommenen Beträge bleiben zwar allesamt hinter den
Haushaltsansätzen zurück, liegen jedoch weiter über den Einnahmen des
Haushaltsjahres 2016. Insbesondere bei der Hundesteuer macht sich die zum
Januar 2017 erhöhte Kampfhundesteuer bemerkbar. Gleichzeitig hat das Steueramt
festgestellt, dass von ursprünglich 27 bekannten Kampfhunden jetzt noch 20
ordnungsgemäß gemeldet und zur erhöhten Steuer veranlagt sind.
Anteil am Aufkommen
aus der Grunderwerbsteuer
512.329,96 Euro
Hier ist eine deutliche Erhöhung gegenüber dem Vorjahr zu erkennen (+54 %) und auch der angestrebte Haushaltsansatz von 450.000 Euro ist eindeutig überschritten. Auch diese Beteiligungsleistung zeigt also nach abgeschwächten Jahren 2015 und 2016 wieder Tendenz nach oben.
Sonstige
Steuereinnahmen/Art. 7 FAG
473.489,10 Euro
Der Betrag entspricht nahezu voll der Planung. Gegenüber 2016 hat er sich um gut 8 % erhöht.
Schlüsselzuweisungen
1.295.244 Euro
Mit einem Prozentsatz von +82 ist diese Einnahmequelle der Stadt Lauf a.d.Peg. die in 2017 am höchsten gestiegene. Trotz der guten und gestiegenen Steuerkraft der Stadt hat sich der deutlich erhöhte Betrag der Schlüsselzuweisung errechnet, der somit ausschließlich auf die Erhöhung des Grundbetrages und damit die gestiegene Ausgangsmesszahl zurückzuführen ist. Je weiter Ausgangsmesszahl und Steuerkraft auseinanderklaffen, desto höher wird der Betrag der Schlüsselzuweisung sein; erst wenn die Steuerkraft die Ausgangsmesszahl übersteigt ergibt sich für eine Kommune keine Zuweisung mehr.
Kreisumlage
13.606.902,02 Euro
Mit dem vom Kreistag für das HJ 2017 beschlossenen Hebesatz von 47 v. H. errechnete sich die letztendlich zu zahlende Kreisumlage der Stadt mit dem genannten Betrag. Dabei spielt natürlich auch die wieder angestiegene Umlagekraft für das Jahr 2017 ausschlaggebende Rolle.
Kommunalanteil am
örtlichen Kfz.-Steueraufkommen
239.900 Euro
Dieser Betrag steht mit Erhalt des Jahresbescheides fest. Er geht in gleichmäßigen Vierteljahresraten ein und blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Budgetberichte
Innerhalb der 20 budgetierten Bereiche im Haushalt der Stadt zeigt das Jahresende, dass die vereinzelten Überziehungen sich unter 500 Euro bewegen und im Rahmen der überplanmäßigen Genehmigung erläutert wurden. Lediglich beim Industriemuseum ist eine höhere Überziehung von rd. 8.500 Euro ersichtlich, die allerdings voll aus ebenso überplanmäßigen Einnahmen des Museums gedeckt werden konnten.
Nicht benötigte Mittel können – soweit begründete Anträge dazu vorliegen – in das neue Haushaltsjahr 2018 vorgetragen werden; welche Budgets explizit davon betroffen sind, kann erst im ersten Quartal 2018 aufgezeigt werden.
Somit haben alle Budgetverantwortlichen sorgfältig und ordentlich gewirtschaftet.
Vermögenshaushalt
2017
Die bekannten Investitionsmaßnahmen der Stadt wurden durchgehend fortgeführt. Insbesondere konnte die Generalsanierung einschl. Um- und Erweiterungsbau der Kunigundenschule nahezu abgeschlossen werden. Ebenfalls im sechsstelligen Bereich wurden Ausgaben für Grundstückserwerbe oder den Neubau des Hortes in Schönberg notwendig.
Wie zum Haushalt 2018 erläutert, wird aus noch unverbrauchten Mitteln ein großer Betrag für die laufenden Maßnahmen übertragen werden.
Zwar sah der Vermögenshaushalt 2017 selbst keine Kreditaufnahme vor, jedoch konnte die noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigung des Jahres 2016, die als Haushaltseinnahmerest zur Verfügung stand, herangezogen werden, um äußerst zinsgünstige Förderkredite für die verschiedensten anstehenden Maßnahmen zu erhalten.
Auch eine zum 31.12.2017 vorgenommene Umschuldung führt wegen des erheblich gesunkenen Zinsniveaus zu langfristig spürbaren Einsparungen.
Erst zur Jahresrechnung 2017 wird sich zeigen, ob und in welcher Größenordnung tatsächlich eine Rücklagenentnahme notwendig wird. Bislang stehen die Rücklagen i. H. v. rd. 4,67 Mio. Euro unangetastet zur Verfügung.