Betreff
ÖPNV, Kostenübernahmevereinbarung ab dem Jahr 2019 für den NightLiner-Verkehr
Vorlage
FB 1/004/2018
Aktenzeichen
851-FB1/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Stadt Lauf beteiligt sich auch nach dem 01.12.2019 an den Kosten der NightLiner-Linien N2/N13. Die Zusage soll unter dem Vorbehalt stehen, dass alle bisherigen Kostenteilungspartner (NightLiner-Gemeinden) eine solche Kostenübernahmevereinbarung abschließen.

 

Der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft ist derzeit u.a. mit dem NightLiner-Linienverkehr im Großraum Nürnberg betraut. Der bisherige Verkehrsdurchführungsvertrag mit der VAG endet im November 2019. Um durchgängige grenzüberschreitende Verkehre in die Nachbarlandkreise im Sinne einer EU-konformen Finanzierung aufrecht zu erhalten (ohne Umstieg der Fahrgäste an der Stadtgrenze Nürnberg) ist eine Zweckvereinbarung zwischen den Aufgabenträgern, also der Stadt Nürnberg und dem Landkreis Nürnberger Land zu schließen. Damit der Landkreis als Aufgabenträger in einen neun Verkehrsdurchführungsvertrag eintreten kann, wird seitens des Landkreises zuvor der Abschluss einer Kostenübernahmevereinbarung mit allen NightLiner-Gemeinden verlangt. Der künftige Betrieb des NightLiners wird zudem davon abhängig gemacht, dass alle beteiligten Kommunen zustimmen.

 

Der Anteil der Stadt Lauf an den Kosten für den NightLiner-Linienverkehr auf der Linie N2/N13 lag 2016 (für Abrechnungsjahr 2015) bei 26.484,36 €. Bei der bisherigen Regelung wurden seitens der VAG nicht alle Kosten tatsächlich umgelegt. Künftig soll jedoch eine vollständige Umlegung der auf das Landkreisgebiet entfallenden Kosten erfolgen. Der Kreis selbst will sich allerdings auch künftig nicht an diesen Ausgaben beteiligen. Für die Stadt Lauf ist deshalb mit einer Kostensteigerung von rund 20.000 € jährlich zu rechnen.