Betreff
Bewilligung von zwei Teilzeitstellen für die Jugendsozialarbeit an der GS I für die Standorte Rudolfshof und Kunigundenschule
Vorlage
FB 6/002/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend,- und Seniorenausschuss genehmigt - in Folge an den unter Vorbehalt gefassten Beschluss vom 25.10.2016 - die Kooperation mit dem Landkreis Nürnberger Land zur Durchführung der Jugendsozialarbeit an Schulen an der GS I für die Standorte Rudolfshof und Kunigundenschule auf unbefristete Dauer.

 

In der Sitzung des Kinder-, Jugend- und Seniorenausschusses vom 25.10.2016 wurde der Antrag auf Genehmigung von zwei Teilzeitstellen für die Jugendsozialarbeit an der GS I und ihren zwei Standorten behandelt (FB1/063/2016).

 

Der Beschluss bestätigt die grundsätzliche Bereitschaft zur Kooperation mit dem Landkreis Nürnberger Land zur Durchführung dieser Maßnahme. Allerdings erfolgte die Beschlussfassung unter Vorbehalt der Vorlage des fachamtlich festgestellten Bedarfs, des Kooperationszeitraums und aller Kosten der Maßnahme für die Kooperationspartner unter Einbeziehung der staatlichen Fördermittel.

 

Das Landratsamt Nürnberger Land hat die Stellen bei der Regierung von Mittelfranken beantragt und somit den Bedarf fachamtlich bestätigt.

 

Mit Bescheid der Regierung vom 08.12.2017 wurde nun der vorzeitige Maßnahmenbeginn für die beiden Teilzeitstellen zum 01.01.2018 bewilligt.

 

Gem. Bewilligungsbescheid der Regierung ist grundsätzlich ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis anzustreben, demzufolge ist der Kooperationszeitraum nicht befristet.

Für die zwei Teilzeitstellen fallen für die Stadt Lauf a.d.Pegnitz als Sachaufwandsträger gem. Auskunft des Landratsamtes jeweils 9.500,- bis 10.000,-€ brutto pro Jahr an.

 

Die Besetzung der Stellen erfolgt im laufenden Jahr 2018. Somit werden die Jahresbeträge für 2018 nicht in vollem Umfang benötigt, dies hängt von dem Zeitpunkt der Stellenbesetzungen ab.

 

Für den Haushalt 2018 wurden dafür 20.000,- € als Ansatz eingeplant und wird in den Folgejahren entsprechend berücksichtigt.

 

Der Fachbereich 6 befürwortet den Antrag der Schule und bittet  den Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss um folgende Beschlussfassung: