Betreff
Gewährung einer freiwilligen Förderung der Interimskosten KITA Brücke West/Unterm Regenbogen
Vorlage
FB 2/021/2017
Aktenzeichen
FB 2/021/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Im Rahmen des Interim während der Baumaßnahmen zur Sanierung und Erweiterung der ehem. Kindertagesstätte Brücke West wird für die ab 01.09.2017 durch die Evang. Luth. Kirchengemeinde Lauf a.d.Pegnitz übernommenen Gruppen der Evang. Luth. Kirchengemeinde Lauf a.Pegnitz eine freiwillige Förderung in Höhe von 80% der tatsächlichen zusätzlichen Mietkosten, höchstens jedoch 82.050,00 Euro, sowie eine freiwillige Förderung von 80% der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen sonstigen Kosten, höchsten jedoch 80.105,00 Euro gewährt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bescheid zu fertigen. Die erforderlichen Mittel werden bei Haushaltsstelle 1.4649.9880 überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Am 08.05.2017 wurde durch die Ev. Luth. Kirchengemeinde Lauf a.d.Pegnitz ein Antrag auf Förderung der Interimskosten für die ab 01.09.2017 durch die Kirchengemeinde übernommenen Gruppen der ehem. Kindertagesstätte Brücke West gestellt. Die Unterbringung erfolgt während der Baumaßnahmen in der KITA „Unterm Regenbogen“.

 

Bereits in der 2. Sitzung des Kinder-, Jugend- und Seniorenauschusses vom 23.03.2017 unter TOP Ö 2 Nr. 4 wurde der Evang. Luth. Kirchengemeinde eine freiwillige Förderung in Höhe von 80 % der tatsächlichen Unterbringungskosten, höchstens jedoch 80 % der Miete (32.800 Euro p.a.) sowie 80 % der gem. vorzulegender Kostenschätzung ermittelten Umbaukosten in Aussicht gestellt.

 

Da die Anmietung der Räume aufgrund vertraglicher und baulicher Erfordernisse an die Räumlichkeiten bereits ab 01.07.2017 nötig ist, wird die förderfähige Mietdauer auf den Zeitraum vom 01.07.2017 – max. 31.12.2019 festgesetzt. Die von der Kirchengemeinde zu entrichtende tatsächlich zusätzliche Miete wird zu 80 % gefördert. Die freiwillige Förderung der Miete beträgt somit maximal 82.050 Euro.

 

Zudem wurde eine freiwillige Förderung in Höhe von 80% zu den Kosten gem. Kostenberechnung des Architekten Thiemann i.H.v. 76.330,09 Euro zzgl. 5% Eigenleistungen und 5% Bauherrenleistungen, sowie Umzugskosten in Höhe von 12.000 Euro und eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2016 mit 4.165 Euro, beantragt.

 

Die freiwillige Förderung wird auf 80% der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 80% der beantragten Kosten begrenzt. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich aus diesen Maßnahmen auf 80.105 Euro.

 

Die maximale freiwillige Gesamtförderung beträgt somit 162.155,00 Euro.

 

Haushaltsmittel werden bei 1.4649.9880 überplanmäßig zur Verfügung gestellt.