Betreff
Abweichung vom Feuerwehrbedarfsplan
Vorlage
FB 3/008/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Verwaltungs- Finanz und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.  Abweichend von den Festsetzungen des Feuerwehrbedarfsplans wird für die Freiwillige Feuerwehr Heuchling kein neues Fahrzeug beschafft.

 

2. Abweichend von den Festsetzungen des Feuerwehrbedarfsplans wird für die Freiwillige Feuerwehr Lauf ein Mittleres Löschfahrzeug  beschafft.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für die Ausschreibung in die Wege zu leiten.

 

Gemäß Feuerwehrbedarfsplan ist für die Freiwillige Feuerwehr Heuchling ein Löschfahrzeug mit Schiebleitern (LF 10) vorgesehen. Dies ist im Finanzplan für 2018 eingeplant.

 

Schiebleitern sind in Bayern kein anerkanntes Rettungsmittel nach Aussage des LRA Nürnberger-Land Herrn Hertlein, des KBR Herrn Thiel und Herrn Schober vom Bayerischen Gemeindetag.

 

Die Schiebleitern im Feuerwehrbedarfsplan der Firma IBG wurden lediglich als Kompensationsmaßnahme vorgesehen. Eine zwingende Anschaffung von Schiebleitern ist daher nicht gegeben.

 

Mit dem Kommandanten der Feuerwehr Heuchling, dem Federführenden Kommandanten der Stadt Lauf und dem Leiter des Ordnungsamts wurde in einer Besprechung angeregt, dass erst sechs Jahre alte Fahrzeug in Heuchling zu belassen und statt dessen für das gesamte Stadtgebiet ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF) anzuschaffen. Dieses soll als Redundanzfahrzeug vorgehalten werden und kann bei allen Freiwilligen Feuerwehren eingesetzt werden.

 

Neben einer einheitlichen Ausbildung der eingesetzten Feuerwehrkräfte, werden durch die Änderung  weitere Synergieeffekte erzielt. Beide baugleiche Fahrzeuge (FF Simonshof und FF Lauf) können in einer öffentlichen Ausschreibung zusammengefasst werden. Dies reduziert die Kosten der öffentlichen Ausschreibung. Die Fahrzeughersteller gewähren in der Regel bei Abnahme baugleicher Fahrzeuge einen Nachlass, so dass hier eine weitere Kostenreduzierung erfolgt.

 

Die im Haushalt für 2017 angesetzten Mittel werden dadurch nicht überschritten.