Beschlussvorschlag:
Für
die Planung der zukünftigen Nutzung des Areals am Kunigundenberg mit dem Ziel
„Hotel mit Gastronomie“ wird eine Arbeitsgruppe (Zukunft Kunigundenberg)
gebildet, die sich aus Vertretern der Verwaltung (Fachbereiche 4 und 5) sowie
mindestens je 1 Vertreter der Stadtratsfraktionen zusammensetzt. Die
erarbeiteten Ergebnisse sind dem Stadtrat zur weiteren Beratung und ggf.
Entscheidung vorzulegen.
Durch die Rückübertragung des Erbbaurechts für die Gaststätte am Kunigundenberg ist die Stadt Lauf a.d.Pegnitz seit 01.01.2014 wieder im Eigentum des gesamten Areals am Kunigundenberg außerhalb der Kapelle (Hotel mit Gaststätte, Biergarten). Die Übergabe erfolgte zum 31.12.2013.
Derzeit wird das ehemalige Hotel
als Notunterkunft für Asylbewerber an den Landkreis vermietet. Das
Mietverhältnis begann am
Der Biergarten wird seit
inzwischen 4 Jahren von einem Pächter betrieben. Das Pachtverhältnis für die
Fläche des Biergartens läuft jeweils vom
Aufgrund der erheblichen baulichen Mängel am Gebäude der ehemaligen Gaststätte am Kunigundenberg ist die Verwaltung schon länger der Auffassung, dass nur ein Abriss des Objektes in Frage kommt. Die absturzgefährdete Terrasse ist bereits teilweise abgerutscht und wird provisorisch vor dem Betreten gesichert. Daher sollte mittelfristig der Abriss durchgeführt und das gesamte Areal einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Die Verwaltung hat daher 2015 die Hotel- und Gaststätten-Beratungsgesellschaft mbh beauftragt eine betriebswirtschaftliche HOGA-Untersuchung für ein mögliches Hotelprojekt auf dem Kunigundenberg durchzuführen. Hintergrund war die Frage, ob es sich an diesem Standort lohnt, wieder eine Gaststätte mit oder ggf. ohne Hotelbetrieb zu etablieren. Vorangegangen waren auch Gespräche mit örtlichen Gastronomen. Das Untersuchungsergebnis gibt Aufschluss über die grundsätzliche Machbarkeit des Projektes und soll dem Stadtrat einerseits als grundsätzliche Entscheidungshilfe aus fachlich fundierter und neutraler Sicht dienen und darüber hinaus auch eine Verhandlungsgrundlage mit künftigen Betreibern und/oder Investoren sein. Sie ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt vor in einem AK „Zukunft Kunigundenberg“ mit Hilfe der HOGA-Untersuchung mögliche Konzepte zu erörtern, Ausschreibungskriterien festzulegen, bauplanungsrechtliche Vorgaben zu prüfen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Die Vertreter der Stadtratsfraktionen werden gebeten, dafür Vertreter zu benennen.