Betreff
Mittelfristiges Einsparkonzept: Umsetzungssachstand
Vorlage
FB 2/010/2016
Art
Informationsvorlage_alt2

A)   Ziele des Konzeptes

 

Der Stadtrat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 09.12.2015 beauftragt, ein Einsparkonzept zu erarbeiten. Ziel ist es, dem Gremium in seiner Julisitzung erste Vorschläge zur Entscheidung zu unterbreiten. Der Fachbereich 2 wurde mit der Durchführung dieses Projektes vom 1. Bürgermeister bereits beauftragt.

 

Um langfristig den Verwaltungshaushalt zu entlasten, ist dazu eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den einzelnen Aufgaben Voraussetzung. Neben der Betrachtung von Sachkosten soll die Entwicklung der Personalkosten ein Schwerpunkt des Konzeptes werden.

 

Das Ziel dieses Konzeptes besteht darin, künftig ausgeglichene Haushalte mit einer Mindestzuführung von 35 % der umlagebereinigten Steuereinnahmen und einem max. Schuldenstand von 25 Mio. EURO zu erstellen.

 

 

B)   Vorgehen mit Zeitplanung

 

Um eine vollständige Betrachtung des Haushaltes vorzunehmen, wurden 3 Bereiche definiert:

 

1.    Einrichtungen

2.    Freiwillige Leistungen

3.    Kernverwaltung/ Pflichtaufgaben

 

Nachdem das Konzept im Fachbereich 2 ohne zusätzliche Personalkapazitäten und neben dem laufenden Betrieb erstellt werden soll, ist eine Abarbeitung und Vorlage zum Stadtrat aller drei Bereiche bis Juli 2016 nicht vollständig realisierbar. Aus Sicht der Verwaltung wird daher folgender Zeitplan vorgestellt:

 

 

1.    Betrachtung der städtischen Einrichtungen mit Vorschlägen zur langfristigen Defizitreduzierung

Grundlage hierfür ist eine vollständige Ist-Analyse der derzeitigen Struktur der Einrichtungen. Die Fachbereichsleiter/Einrichtungsleiter wurden aufgefordert, eine vollständige Aufgliederung (Personal- und Sachaufwand) der einzelnen Tätigkeiten und Benennung der dafür notwendigen Zeitanteile vorzunehmen.

Weiterhin wurden bereits die Fachbereichsleiter/Einrichtungsleiter aufgefordert, konkrete Vorschläge zur Kosteneinsparung oder Ertragssteigerung in den Einrichtungen zu unterbreiten.

Die Tätigkeitsbeschreibungen und die Vorschläge sollen –nach Prüfung durch die zuständigen Fachbereichsleiter- der Kämmerei bis spätestens 15.06.2016 zugeleitet werden. Die Kämmerei wird die Unterlagen prüfen, ggf. ergänzen und dem Stadtrat in der Sitzung zum 28. Juli 2016 zur Entscheidung vorlegen.

Soweit vorhanden, werden Benchmark-Daten dieser Betrachtung zugrunde gelegt.

 

 

 

2.    Analyse der freiwilligen Leistungen

Um einen Überblick aller städtischen, freiwilligen Leistungen zu erhalten, wird der städtische Haushalt komplett danach analysiert. In Folge wird geprüft und aufgelistet, welche Grundlage den einzelnen Leistungen (Vertrag, Satzung, Vereinbarung, Beschluss) zugrunde liegt. Diese Aufstellung wird den Stadträten zur Entscheidung über die einzelnen Leistungen vorgelegt, damit diese ggf. ab dem Haushalt 2017 umgesetzt werden können.

 

 

3.    Betrachtung der Kernverwaltung/ Pflichtaufgaben

Hauptaugenmerk wird hier im Bereich der Pflichtaufgaben auf Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Kostenreduzierung liegen. Hinsichtlich Art, Umfang und Ermessensausübung im Verwaltungsbereich sind die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstärkt zu berücksichtigen. Gesetzliche Ansprüche sind mit dem Ziel zu überprüfen, sie ggf. in kommunaler Zusammenarbeit auf kostengünstigere Weise zu erfüllen.

Genauere Planungsdaten dazu ergehen zu gegebener Zeit.

 

Die Verwaltung bittet darum, dass die „Arbeitsgruppe Haushalt“ die Aufstellung des Konzeptes aktiv mit Vorschlägen begleitet. Regelmäßige Treffen der Referenten mit dem 1. Bürgermeister, der Finanzverwaltung und den betroffenen Fachbereichen, bereits während der Erarbeitung, wären für den Prozess wünschenswert.