A)
Ziele des Konzeptes
Das Ziel dieses
Konzeptes besteht darin, künftig ausgeglichene Haushalte mit einer
Mindestzuführung von 35 % der umlagebereinigten Steuereinnahmen und einem max.
Schuldenstand von 25 Mio. EURO zu erstellen.
B)
Vorgehen mit Zeitplanung
Um eine
vollständige Betrachtung des Haushaltes vorzunehmen, wurden 3 Bereiche
definiert:
1. Einrichtungen
2. Freiwillige Leistungen
3. Kernverwaltung/ Pflichtaufgaben
Nachdem das Konzept
im Fachbereich 2 ohne zusätzliche Personalkapazitäten und neben dem laufenden
Betrieb erstellt werden soll, ist eine Abarbeitung und Vorlage zum Stadtrat
aller drei Bereiche bis Juli 2016 nicht vollständig realisierbar. Aus Sicht der
Verwaltung wird daher folgender Zeitplan vorgestellt:
1.
Betrachtung der städtischen
Einrichtungen mit Vorschlägen zur langfristigen Defizitreduzierung
Grundlage hierfür
ist eine vollständige Ist-Analyse der derzeitigen Struktur der Einrichtungen.
Die Fachbereichsleiter/Einrichtungsleiter wurden aufgefordert, eine
vollständige Aufgliederung (Personal- und Sachaufwand) der einzelnen
Tätigkeiten und Benennung der dafür notwendigen Zeitanteile vorzunehmen.
Weiterhin wurden
bereits die Fachbereichsleiter/Einrichtungsleiter aufgefordert, konkrete
Vorschläge zur Kosteneinsparung oder Ertragssteigerung in den Einrichtungen zu
unterbreiten.
Die
Tätigkeitsbeschreibungen und die Vorschläge sollen –nach Prüfung durch die
zuständigen Fachbereichsleiter- der Kämmerei bis spätestens 15.06.2016
zugeleitet werden. Die Kämmerei wird die Unterlagen prüfen, ggf. ergänzen und
dem Stadtrat in der Sitzung zum 28. Juli 2016 zur Entscheidung vorlegen.
Soweit vorhanden,
werden Benchmark-Daten dieser Betrachtung zugrunde gelegt.
2.
Analyse der freiwilligen
Leistungen
Um einen Überblick
aller städtischen, freiwilligen Leistungen zu erhalten, wird der städtische
Haushalt komplett danach analysiert. In Folge wird geprüft und aufgelistet,
welche Grundlage den einzelnen Leistungen (Vertrag, Satzung, Vereinbarung,
Beschluss) zugrunde liegt. Diese Aufstellung wird den Stadträten zur
Entscheidung über die einzelnen Leistungen vorgelegt, damit diese ggf. ab dem
Haushalt 2017 umgesetzt werden können.
3.
Betrachtung der
Kernverwaltung/ Pflichtaufgaben
Hauptaugenmerk wird
hier im Bereich der Pflichtaufgaben auf Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur
Kostenreduzierung liegen. Hinsichtlich Art, Umfang und Ermessensausübung im
Verwaltungsbereich sind die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit verstärkt zu berücksichtigen. Gesetzliche Ansprüche sind mit
dem Ziel zu überprüfen, sie ggf. in kommunaler Zusammenarbeit auf
kostengünstigere Weise zu erfüllen.
Genauere
Planungsdaten dazu ergehen zu gegebener Zeit.
Die Verwaltung bittet darum, dass die „Arbeitsgruppe Haushalt“ die Aufstellung des Konzeptes aktiv mit Vorschlägen begleitet. Regelmäßige Treffen der Referenten mit dem 1. Bürgermeister, der Finanzverwaltung und den betroffenen Fachbereichen, bereits während der Erarbeitung, wären für den Prozess wünschenswert.