Betreff
Antrag des FSV Schönberg e.V. auf einen Investitionszuschuss für die notwendige Sanierung des B-Platzes und die Installation einer Beregnungsanlage
Vorlage
FB 1/013/2016
Aktenzeichen
5210-5232 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, dem FSV Schönberg e.V. für die Sportplatzsanierung und für die Installation einer Beregnungsanlage auf dem B-Platz einen einmaligen, richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch insgesamt 4.093,64 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Der FSV Schönberg e.V. bittet mit Schreiben vom 01.09.2015 grundsätzlich um einen einmaligen Investitionszuschuss für die Sanierung des B-Platzes und für die Installation einer Platzberegnungsanlage.

Der sanierungsbedürftige B-Platz steht aktuell für den Spielbetrieb nicht zur Verfügung und muss deshalb dringend saniert werden. Im Zuge dieser Maßnahme soll eine Beregnungsanlage installiert werden. Der FSV Schönberg e.V. wird mit hohen Eigenleistungen die Sanierungsmaßnahmen unterstützen. Die entsprechenden Angebote der Firmen Hierl und Hummel wurden inzwischen eingereicht und belegen die anfallenden Kosten.

 

Für die geplanten Investitionen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:

Sportplatzsanierung (Angebot Hierl)                                                                                    25.061,40 €

Installation der Beregnungsanlage (Angebot Hummel)                                              14.875,00 €

Eigenleistung (Ansatz 100 Std. à 10,00 €)                                                                                              1.000,00 €

                                         

Gesamtkosten in Höhe von:                                                                                                                    40.936,40 €

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem FSV Schönberg e.V. für die angefallenen Maßnahmen einen einmaligen, richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 4.093,64 €, zu gewähren.

 

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss sind im laufenden Haushaltsjahr oder einem der nächsten Hausjahre unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zur Verfügung zu stellen.