Betreff
Vollzug des Ladenschlußgesetzes, Erlass einer Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Simonshofen am 17.04.2016
Vorlage
FB 3/002/2016
Aktenzeichen
8411-FB3/Wa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

Anlässlich des Dorftages in Simonshofen wird eine Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Simonshofen am 17.04.2016 erlassen. Die Rechtsverordnung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.

Am Sonntag, den 17.04.2016 findet im Ortsteil Simonshofen wieder ein Dorftag statt. Die „Dorfmarkt Simonshofen eG“ hat aufgrund dieser Veranstaltung einen verkaufsoffenen Sonntag in Simonshofen beantragt.

 

Nach den Vorschriften des Ladenschlussgesetzes dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich vier Sonntagen geöffnet sein (§ 14 LadSchlG). Beide Voraussetzungen wären im vorliegenden Fall erfüllt. Der Dorftag ist ein gewerberechtlich festsetzbarer Markt und die derzeit geltende Rechtsverordnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz über das Offenhalten von Verkaufsstellen schöpft das Maximum von vier Sonntagen nicht aus. Im Rahmen des Verfahrens wurden der Einzelhandelsverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die örtlichen Kirchen, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und die Kreisverwaltungsbehörde angehört. Die erhaltenen Stellungnahmen sind unterschiedlich. Die IHK, die Handwerkskammer, der Handelsverband Bayern, die Kreisverwaltungsbehörde und die katholische Kirchengemeinde erheben keine Einwände gegen den geplanten verkaufsoffenen Sonntag. Seitens des Einzelhandelsverbandes wird jedoch Wert darauf gelegt, dass dies nur eine Ausnahme im Jahr 2016 darstellt und der vierte verkaufsoffene Sonntag nicht generell für Simonshofen vorgesehen wird. Der Gewerkschaftsbund spricht sich aus grundsätzlichen Erwägungen des Arbeitnehmerschutzes gegen eine Genehmigung aus, da Märkte oft nur eine Alibi-Funktion hätten und kommerzielle Interessen im Vordergrund stünden. Die Stellungnahme der evangelischen Kirchengemeinde ist zwar neutral gehalten, jedoch wird von dortiger Seite auf den Schutz der Sonn- und Feiertage hingewiesen. Aus Sicht der Verwaltung wird der Dorftag nicht lediglich vorgeschoben, um eine Öffnung des Dorfmarktes zu ermöglichen. Die Öffnung der Verkaufsstellen soll vielmehr als Abrundung des Programms dienen und ist nach Ansicht der Verwaltung nicht der Hauptanziehungspunkt für Besucher. Dies ist der Dorftag, wie es auch schon 2012 und 2014 der Fall war.