Betreff
Antrag der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Beerbach auf einen Investitionszuschuss für die Neueindeckung der St. Egidien-Kirche
Vorlage
FB 1/006/2016
Aktenzeichen
3321 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, der Evang.-Lutz. Kirchengemeinde Beerbach für die Neueindeckung der St. Egidien-Kirche einen einmaligen, richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 4.600,00 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt 1.3700.9880 zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Beerbach (1.630 Mitglieder) bittet mit Schreiben vom 16.01.2016 um einen einmaligen Investitionszuschuss für die Neueindeckung des Daches der St. Egidien-Kirche.

Bei den jetzigen Dachziegeln des Kirchenschiffes handelt es sich um einen Fehlbrand, der vermehrt Wasser speichert, sehr stark vermoost und nur eine eingeschränkte Regendichtheit aufweist. Aufgrund der fortgeschrittenen Abschieferung der Ziegel auf der Nordseite ist es nun erforderlich, dass Dach neu einzudecken. Für ein einheitliches Bild der gesamten Kirche sollen – in Absprache mit der Denkmalpflege – dieselben Biberschwanzziegel verwendet werden, mit denen  bereits das Dach des Kirchenturms und des Chorraumes gedeckt worden sind. Nach einer Kostenschätzung wird mit Ausgaben von 46.000,00 EURO gerechnet. Die Landeskirche deckt 1/3 der Kosten ab, den Rest muss die Kirchengemeinde tragen. Bereits das gesamte Kirchgeld 2015 wurde diesem Zweck gewidmet, deckt aber nur einen Teil der offenen Kosten.

Die Kirchengemeinde verweist auch noch auf die energetische Sanierung des Pfarrhauses und den Einbau einer umweltfreundlichen Pelletheizung in den beiden letzten Jahren mit Kosten von ca. 226.000,00 EURO. Ebenso führt der Unterhalt für die beiden spätgotischen Kirchen und historischen Gebäude an die Grenzen der finanziellen Leistungsfähigkeit.

                                                                               

Die Verwaltung schlägt vor, für die angefallene Maßnahme einen einmaligen richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 4.600,00 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss sind im laufenden Haushaltsjahr oder in einem der nächsten Haushalte unter HHSt. 1.3700.9880 zur Verfügung zu stellen.