Betreff
Antrag des CVJM Lauf e.V. auf einen Investitionszuschuss für verschiedene Renovierungsmaßnahmen
Vorlage
FB 1/003/2016
Aktenzeichen
4235 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt, dem CVJM Lauf e.V. für diverser Renovierungsmaßnahmen einen einmaligen, richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 1.561,55 €, zu gewähren.

 

Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Der CVJM Lauf e.V. hat bereits im Jahr 2014 nach der Genehmigung des Investitionszuschusses für den Vereinsbus um eine weitere grundsätzliche Unterstützung für verschiedene anstehende Renovierungsmaßnahmen nachgefragt. Wie seinerzeit mit der Verwaltung vereinbart sollten nicht mehrere Kleinanträge eingereicht werden, sondern der endgültige Antrag für alle Maßnahmen gemeinsam gleich mit den Kostennachweisen eingereicht werden. Mit Schreiben vom 28.12.2015 bittet der CVJM e.V. nun um einen Investitionszuschuss für die tatsächlich angefallenen Kosten aufgrund diverser Renovierungsmaßnahmen.

Für folgende Maßnahmen sind nun die nachstehenden Kosten entstanden:

-       Bodensanierung im Saal, 1. Stock:                                                                         5.111,60 €

-       Sanierung / Abdichtung Kellerwand:                                                                    6.476,00 €

-       Teilaustausch Außenzaun:                                                                                        1.005,71 €

-       Lüftungsanlage im Keller                                                                                           1.642,20 €

-       Eigenleistung für diese Maßnahmen, 138 Stunden à 10,00 €:    1.380,00 €

 

Gesamtkosten in Höhe von:                                                                                                    15.615,51 €.

                                                                               

Die Verwaltung schlägt vor, für die angefallenen Maßnahmen einen einmaligen richtliniengemäßen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 1.561,55 €, zu gewähren.

 

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss sind im laufenden Haushaltsjahr oder im nächsten Haushalt unter HHSt. 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.