Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Sitzung des Kultur- und Sportausschusses behandelt.
Der Kirchenvorstand der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Lauf
hat in seiner Sitzung vom 25.09.2014 beschlossen, den Salvatorfriedhof (FlNr.
311, Gemarkung Lauf) wieder in der Verantwortung der Kirchengemeinde in
Gebrauch zu nehmen. Bauliche Veränderungen an der Friedhofsanlage sollen nicht
vorgenommen werden; es ist lediglich geplant, dort Urnenbestattungen mit
verrottbaren Urnen zu ermöglichen, d. h. die verrottbaren Urnen sollen im Boden
rund um die Bäume versenkt werden (keine Röhren).
Gem. Art. 9 Abs. 1 Bestattungsgesetz
(BestG) müssen die Friedhöfe und die einzelnen Grabstätten so beschaffen sein,
dass sie dem Friedhofszweck, den Erfordernissen des Wasserhaushalts und der
öffentlichen Sicherheit, insbesondere der Gesundheit, entsprechen. Die
Friedhöfe müssen sich in das Orts- und Landschaftsbild einfügen; die
Erfordernisse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und die Ziele der
Raumordnung sind zu beachten, die Grundsätze und die sonstigen Erfordernisse
der Raumordnung sind zu berücksichtigen.
Nach Art. 9 BestG bedürfen Friedhöfe der Genehmigung durch
die zuständige Behörde- hier das Landratsamt Nürnberger Land (LRA). Die
Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die Anlegung oder Änderung des
Friedhofs in einem Bebauungsplan festgesetzt ist. Dies ist hier nicht der Fall.
Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 1 BestG erfüllt
sind und sonstige Vorschriften des öffentlichen Rechts nicht entgegenstehen.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Bereich des Salvatorfriedhofs nicht explizit als „Grünfläche/Friedhof“, sondern als Grünfläche mit dem Zusatz „Parkanlage“ dar. Damit das LRA die für die geplante Nutzung erforderliche Genehmigung erteilen kann, ist der FNP entsprechend zu ändern. In der nächsten Überarbeitung soll der FNP deshalb in Grünfläche mit dem Zusatz „Friedhof“ geändert werden.