Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Erlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren wird beschlossen. Die Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.
Nach den Vorschriften des
Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) können die Gemeinden für Einsätze von
Feuerwehren gegenüber dem Verursacher Kostenersatz geltend machen (Art. 28
BayFwG). Ausgenommen hiervon sind Einsätze zur Brandbekämpfung oder Einsätze,
die der Menschen- oder Tierrettung dienen. Neben diesen Pflichtaufgaben der
Feuerwehren kann Kostenersatz auch für die sog. freiwilligen Leistungen
verlangt werden.
Die hierfür erforderliche Satzung wurde bereits 1999 erlassen. Die Verrechnungssätze für Fahrzeuge und Personal sind seitdem unverändert. Durch den Fachbereich 2 wurden die in der Satzung enthaltenen Beträge deshalb überarbeitet bzw. teilweise neu kalkuliert.
Der Entwurf der Neufassung der Satzung, sowie das Verzeichnis der Pauschalsätze (Anlage der Satzung) sind der Arbeitsunterlage beigefügt.