Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Auftrag für das Gewerk Trockenbauarbeiten wird auf der Grundlage des Angebots vom 17.02.2015 an die Firma
Gruber Innenausbau-Holzbau GmbH, Gruberweg 11, 92444 Rötz/Bernried
zum Angebotspreis von 431.049,54 € (brutto) vergeben.
Die frei zu vergebende Nachtragssumme beläuft sich im Einzelfall auf 30.000 € (brutto) und gesamt auf 30.000 € (brutto).
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Der Auftrag für das Gewerk Innenputzarbeiten wird auf der Grundlage des Angebots vom 13.02.2015 an die Firma
H&S Concept GmbH, Seuffertstraße 6, 90443 Nürnberg
zum Angebotspreis von 155.825,35 € (brutto) vergeben.
Die frei zu vergebende Nachtragssumme beläuft sich im Einzelfall auf 30.000 € (brutto) und gesamt auf 30.000 € (brutto).
a)
Mit Beschluss vom 10.10.2013 wurde die
Verwaltung mit der Umsetzung der Generalsanierung der Kunigundenschule
beauftragt.
Die Zustimmung der Regierung hinsichtlich Förderung (FAG-Antrag) zum
vorzeitigen Maßnahmenbeginn hat die Verwaltung Ende Januar 2015 erhalten. Die
Baumaßnahme konnte somit wie geplant Mitte Februar mit dem Umzug der restlichen
Möblierung sowie mit der Baustelleneinrichtung beginnen. Die Abbrucharbeiten
laufen seit Anfang März. Die weiteren Ausschreibungen für die Gewerke
Trockenbau- und Innenputzarbeiten wurden durch das beauftragte Büro BaurConsult
im EU-weiten offenen Verfahren erstellt.
Die Submissionen dazu sind bereits erfolgt. Ebenfalls sind Bietergespräche mit
den potentiellen Auftragsunternehmen durchgeführt worden. Die Prüfung der
Angebote durch das beauftragte Planungsbüro ist abgeschlossen.
Die wirtschaftlichsten Angebote der Unternehmen sind in der nachstehenden Liste
aufgeführt.
|
Gewerk |
Geprüfte Angebotssumme |
1 |
Trockenbauarbeiten |
431.049,54 € |
2 |
Innenputzarbeiten |
155.825,35 € |
Die Kosten der einzelnen Gewerke befinden sich im angestrebten Kostenrahmen. Diese stehen unter der Haushaltsstelle 1.2121.9450 zur Verfügung. Die Angebotsprüfung sowie der Vergabevorschlag sind in der Anlage im nichtöffentlichen Teil hinterlegt.
b)
Gem. Geschäftsordnung (GeschO) vom 02. Mai 2014
(§13 Abs. 2 Satz 2 Buchst. e) GeschO) gehören „Nachträge zu Verträgen und
Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um
nicht mehr als 10%, insgesamt jedoch nicht mehr als 15.000 € erhöhen“ zum
Aufgabenbereich des ersten Bürgermeisters im Rahmen der laufenden Verwaltung.
Bei den anstehenden Vergaben bedeutet dies, dass z. B. jeder Nachtrag ab 15.000
€ im Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beraten werden muss. Gerade bei
umfangreichen Sanierungsmaßnahmen, wie sie bei der Kunigundenschule anstehen,
sind einzelne Teilleistungen u. U. im Vorfeld nicht vollumfänglich planbar. Des
Weiteren werden die Nachtragsangebote der beauftragten Unternehmen häufig sehr
kurzfristig gestellt. Die notwendige Behandlung im Bau-, Umwelt- und
Stadtentwicklungsausschuss kann ab diesem Zeitpunkt regelmäßig zu einer
Behinderung des Bauablaufs mit entsprechenden terminlichen und kostenmäßigen
Folgen führen. Diese Behandlung muss ebenfalls erfolgen, wenn die Gesamtkosten
weiterhin eingehalten und keine überplanmäßigen Ausgaben notwendig werden.
Die Verwaltung bittet daher im Sinne eines effektiven Bauablaufs bei Aufträgen
ab 150.000 € im Einzelfall um Erhöhung. In den vorliegenden Fällen bittet die
Verwaltung um eine Erhöhung des unter §13 Abs. 2 Satz 2 Buchst. e) GeschO
genannten Rahmens von 15.000 € auf die jeweilige Nachtragssumme gem.
nachstehender Liste.
|
Gewerk |
Einzeln |
Zusammen |
1 |
Trockenbauarbeiten |
30.000 € |
30.000 € |
2 |
Innenputzarbeiten |
30.000 € |
30.000 € |