Betreff
Radweg entlang der LAU 19 Schönberg-Himmelgartenkreuzung mit Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung LAU 19/St 2240
Vorlage
FB 5/023/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

 

  1. Der Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung der LAU19/St 2240 „Himmelgartenkreuzung“ durch den Landkreis wird befürwortet.
  2. Die Stadt Lauf beteiligt sich an den Herstellungskosten in Höhe von 25% der erforderlichen Eigenmittel unter der Voraussetzung, dass

a)      die Stadt Röthenbach ebenfalls mindestens den gleichen Anteil der Eigenmittel übernimmt und

b)      der Landkreis Nürnberger Land den Bau des Geh- und Radwegs entlang der

LAU 19 zwischen Schönberg und Himmelgartenkreuzung mit Querungshilfe mit höchster Priorität in seine Finanzplanungen aufnimmt.

  1. Der Anteil der Stadt Lauf wird auf max. 35.000 € gedeckelt. Der Betrag wird in den Haushalt 2016 eingeplant und nur dann fällig, wenn der Bau des Kreisverkehrs abgeschlossen ist.
  2. Die erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen zum Bau des Kreisverkehrs werden federführend von den beteiligten Kommunen Lauf und Röthenbach durchgeführt.

 

 

In den vergangenen Jahren haben die Stadt Lauf und der Landkreis das Radwegnetz kontinuierlich erweitert. Zuletzt hat der Landkreis den Radweg entlang der LAU 19 zwischen Günthersbühl und Behringersdorf fertiggestellt.

 

Nun beabsichtigt der Landkreis, den von Röthenbach bis zur Himmelgartenkreuzung führenden Geh- und Radweg bis nach Schönberg fortzuführen. Voraussetzung für die Fortführung des Radwegs ist die Schaffung einer verkehrssicheren Querungshilfe. Diese sichere Querungsmöglichkeit ist nur mit einem Kreisverkehrsplatz möglich. Auf das beigefügte Schreiben des Landkreises vom 18.2.2015 wird verwiesen.

 

Um eine Präzedenzwirkung zu vermeiden, frägt der Landkreis in diesem Schreiben an, ob sich die beiden angrenzenden Kommunen Röthenbach und Lauf eine Beteiligung an den Herstellungskosten des Kreisverkehrs vorstellen könnten. Dieser Anteil würde jeweils 25% der erforderlichen Eigenmittel betragen. Bei geschätzten Kosten von rund 700.000 € ergeben sich somit Eigenmittel in Höhe von 140.000 €, d.h. der Anteil für Lauf und Röthenbach würde jeweils 35.000 € betragen.

 

Außerdem sollten die beiden Kommunen den erforderlichen Grunderwerb abwickeln, d.h. federführend die Grunderwerbsverhandlungen durchführen. Die Stadt Röthenbach hat bereits ihre Zustimmung in Aussicht gestellt.

 

Durch den Bau des Radweges entlang der LAU 19 würde eine weitere Lücke im Laufer Radwegnetz geschlossen. Gleichzeitig wäre es - immer sofern der Grunderwerb realisierbar ist - möglich, am Ortseingang von Schönberg in der Heiligstraße eine Querungshilfe anzulegen. Zum einen könnte dann die Heilingstraße sicherer gequert werden, zum anderen könnte durch den erforderlichen Verschwenk eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden.

 

Wie beim Bau des Geh- und Radweges Günthersbühl-Behringersdorf würde der Landkreis die Kosten für den Bau des Geh- und Radweges und der Querungshilfe einschließlich der Grunderwerbskosten tragen, lediglich die Kosten für die Herstellung der Beleuchtung der Querungshilfe wären von der Stadt zu übernehmen.

 

Da der Bau des Geh- und Radwegs nur in Verbindung mit dem Bau des Kreisverkehrs möglich ist und der Landkreis versichert hat, die Planungen zum Bau des Geh- und Radwegs vordringlich, d.h. mit höchster Priorität voranzutreiben, wäre nach Auffassung der Verwaltung eine Kostenbeteiligung der Stadt Lauf vertretbar. Allerdings sollte die Beteiligung der Stadt auf einen Betrag von 35.000 € gedeckelt werden.