Betreff
Fortführung der Gewährung eines freiwilligen Qualitätszuschusses an die freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Lauf a.d.Pegnitz, Gewährung und Auszahlung des Qualitätsbonus Plus des Freistaats
Vorlage
FB 1/006/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss empfiehlt dem Stadtrat den „Qualitätsbonus Plus“ ab dem Bewilligungsjahr 2015 entsprechend den Vorgaben des Ministeriums zu gewähren und sich in gleicher Höhe wie der Freistaat Bayern finanziell zu beteiligen. Die Mittel werden entsprechend für die Qualitätsverbesserung in den Kindertagesstätten verwendet. Der freiwillige Qualitätszuschuss der Stadt Lauf für den Kindergarten- und Krippenbereich der freien Träger von Kindertagesstätten im Stadtgebiet Lauf wird für die Bewilligungsjahre 2015 und 2016 entsprechend der Vorgaben aus den  vorherigen Beschlüssen des Stadtrates vom 27.03.2014 und 24.07.2014 weitergewährt und der „Qualitätsbonus Plus“ zum Abzug gebracht. 

Der „Qualitätsbonus Plus“ für die freien Träger in Lauf a. d. Pegnitz in Höhe von rund 141.300 € wird als außerplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 0.4649.7008 (Förderung nach dem BayKiBiG) gebucht. Der „Qualitätsbonus Plus“ für die Gastkinder wird nur unter der Voraussetzung, dass die Gastgemeinde ebenfalls einen Beschluss über die Gewährung des „Qualitätsbonus Plus“ getroffen hat, ausbezahlt. Die voraussichtlichen Ausgabe in Höhe von 9.900 € wird ebenfalls als außerplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 0.4649.7008 gebucht. Die außerplanmäßige Einnahme für die Kindertagesstätten der freien Träger und der Gastkinder in Höhe des staatlichen Anteils des „Qualitätsbonus Plus“ wird auf der Haushaltstelle 0.4649.1714 und für städtischen Einrichtungen auf der jeweiligen Gliederungsziffer der Kindertagesstätte unter der Gruppierung 1714 gebucht.

 

 

Bereits seit dem Jahr 2012 investiert die Stadt Lauf in Form eines freiwilligen Qualitätszuschusses für den Kindergartenbereich in die Qualität der Kindertagesbetreuung in Lauf a. d. Pegnitz. Mit Beschluss vom 24.07.2014 hat der Stadtrat ebenfalls einen Qualitätszuschuss für den Krippenbereich ab dem Kindertagesstättenjahr 2014/2015 festgelegt. Bereits bei dieser Beschlussfassung wurde allerdings bedacht, dass eventuelle gesetzliche Änderungen zum Wegfall des freiwilligen Zuschusses führen könnten. Für diese beiden Qualitätszuschüsse wurden im Haushalt 2015 insgesamt 240.000 Euro eingeplant, die bei Erfüllung der festgelegten Anstellungsschlüssel (Kindergarten 1 : 10 und Krippe 1 : 8) als maximaler Zuschuss an die freien Träger von Kindertageseinrichtungen in Lauf a. d. Pegnitz  ausbezahlt werden würden. Bei der Berechnung des auszuzahlenden Zuschusses wird allerdings der bereits durch den Freistaat über die Betriebskostenförderung finanzierte „Qualitätszuschuss“ zum Abzug gebracht.

 

Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 04.02.2015 wurde nun darüber informiert, dass durch den Doppelhaushalt des Freistaats Bayern für die Jahre 2015 und 2016 die entsprechenden Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, dass es ab dem Bewilligungsjahr 2015 bei der Betriebskostenförderung die Möglichkeit gibt, einen „Qualitätsbonus Plus“ zu beantragen. Dabei handelt es sich um einen optionalen Aufschlag auf den Basiswert im Rahmen der kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG. Voraussetzung für die Bewilligung des „Qualitätsbonus Plus“ ist, dass die Gemeinde erklärt den „Qualitätsbonus Plus“ mindestens in gleicher Höhe wie der Freistaat an die Träger zur Qualitätsverbesserung auszuzahlen. Hierfür muss bis spätestens mit dem Antrag auf Endabrechnung der Betriebskostenförderung für das Bewilligungsjahr 2015 ein entsprechender Stadtratsbeschluss vorliegen. Andernfalls ist der „Qualitätsbonus Plus“ an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen.

 

Nach den Berechnungen der Abschläge der Betriebskostenförderung für das Bewilligungsjahr 2015  würden durch die Gewährung des „Qualitätsbonus Plus“ folgende Förderansprüche entstehen:

 

Kommunaler Anteil

Staatlicher Anteil

Gesamt

Städt. Einrichtungen

71.199 €

71.199 €

142.398 €

Freie Träger

70.638 €

70.638 €

141.276 €

Gastkinder

4.920 €

4.920 €

9.840 €

 

146.757 €

146.757 €

293.514 €

 

Im Hinblick darauf, dass die Stadt Lauf bereits in Eigenleistung viel in die Qualität der Kinderbetreuung investiert hat, wird es als durchaus sinnvoll erachtet, den „Qualitätsbonus Plus“ entsprechen zu gewähren. Es liegen der Stadt Lauf bereits Anträge von verschiedenen Freien Trägern vor, die um die Gewährung des Qualitätsbonus Plus zusätzlich zu den freiwilligen Qualitätszuschüssen der Stadt Lauf bitten. Der freiwillige Qualitätszuschuss der Stadt Lauf sollte durchaus erhalten bleiben, hinsichtlich der Haushaltsvorgaben allerdings um die Höhe des „Qualitätsbonus Plus“ reduziert werden. Dies würde zur Folge haben, dass sich die Haushaltsmittel für die freiwilligen Qualitätszuschüsse für das Jahr 2016 entsprechend um den staatlichen Anteil des „Qualitätsbonus Plus“ für das Bewilligungsjahr der Betriebskostenförderung 2015 reduzieren würden. Für den Haushalt 2015 würde dies zunächst außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von rund 151.200 Euro und außerplanmäßige Einnahmen in Höhe von rund 146.800 Euro bedeuten. Im Hinblick auf die aktuelle Finanzlage der Stadt Lauf und dem entsprechenden Sparprogramm würde sich dies ohne finanziellen Nachteil der Kindertagesstätten grundsätzlich positiv auf den Haushalt auswirken. Bei Laufer Kindern die in einer Kindertagesstätte außerhalb von Lauf betreut werden (Gastkinder) sollte der „Qualitätsbonus Plus“ ebenfalls gewährt werden, wenn die jeweilige Gemeinde einen entsprechenden Beschluss hierzu gefasst hat.  Das Staatsministerium hat keine Vorgaben dazu vorgegeben, wie die Mittel für die Qualitätsverbesserung genutzt werden sollten. Somit kann der „Qualitätsbonus Plus“ unabhängig des freiwilligen Qualitätszuschusses durch die Stadt Lauf auch dann voll gewährt werden, wenn der Anstellungsschlüssel von  1 : 10 oder 1 : 8 unter Umständen nicht eingehalten wurde, die Qualität aber trotz allem (z.B. durch mehrere Elterngespräche pro Jahr oder Teamfortbildungen) aufrecht erhalten bzw. verbessert wird.