Beschlussvorschlag:
Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss und der Bau- und Umweltausschuss empfehlen dem Stadtrat:
- Die Verwaltung wird beauftragt, das mit der Regierung abgestimmte Raumprogramm in die Pläne einarbeiten zu lassen. Es soll versucht werden, außer dem Mensa Neubau keine weiteren Gebäude neu errichten zu müssen. Das Raumkonzept wird dem Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die schulaufsichtliche Genehmigung nach Freigabe der Planung durch den Stadtrat einzuholen.
- Die Verwaltung klärt die Förderfähigkeit einer abschnittweisen Umsetzung und informiert den Stadtrat zeitnah. Eine Festlegung der Bauabschnitte erfolgt nach grundsätzlicher Klärung der Fördermöglichkeiten, sowie unter Berücksichtigung der technischen, organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Mensapavillons und der drei Klassenräume im Herbst 2015 von der Kunigundenschule an die Bertleinschule vorzunehmen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 390.000 € werden zur Verfügung gestellt.
- Dringende Maßnahmen bis zu einer Höhe von 50.000 € werden im Rahmen eines erhöhten Unterhalts in Absprache mit den Schulleitungen ohne Förderung sofort umgesetzt.
- Ein Baubeginn für die Generalsanierung ist für 2018 anzustreben. Der Sanierungszeitraum beträgt maximal 15 Jahre.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 wurden aufgrund
aktueller Finanzsituation der Stadt Lauf in der mittelfristigen Finanzplanung
vorgesehene Mittel für den Ausbau und die Sanierung der Bertleinschule Mittel
reduziert. Die Verwaltung hat aufgrund der aktuellen Diskussion der Bitte
Rechnung getragen und ein Sanierungs- und Ausbau-Konzept erarbeitet.
Es handelt sich um ein angepasstes Gesamtkonzept. Dieses sieht eine Umsetzung der Sanierungsarbeiten sowie die Schaffung erforderlicher Räume in mehreren Schritten vor.
1. Raumprogramm und FAG – Antrag (Förderung)
In den letzten Monaten fanden verschiedene Gespräche sowohl verwaltungsintern
wie auch mit den Schulleitungen und der Regierung von Mittelfranken statt. Hier
wurde intensiv an der Erarbeitung eines Raumprogramms für die Bertleinschule
gearbeitet. Von Seiten der Regierung liegt der Verwaltung aktuell ein fiktives
Raumprogramm vor, das förderfähige Räume ausweist. Primäres Ziel ist zunächst
den förderfähigen Raumbedarf in den vorhandenen Räumen abzubilden. Sollten
darüber hinaus noch freie Räume zur Verfügung stehen, können weitere nicht
förderfähige Räume (bspw. für Förder- und Beratungslehrer, Seminarräume)
eingeplant werden. Somit wäre nur die Mensa neu zu errichten.
Falls die förderfähigen Räume jedoch nicht im Gebäudebestand abgebildet werden
können, wären diese gegebenenfalls ebenfalls neu zu errichten. Aktuell ist die
Verwaltung in einer Terminfindung mit der Regierung von Mittelfranken um einen
Vororttermin an der Schule zu vereinbaren um die Förderfähigkeit einzelner
Räume abzuklären.
Soweit Einverständnis durch den Stadtrat besteht, wäre der nächste Schritt die
Umsetzung des Raumprogramms in die vorhandene Grundrissarchitektur – also die
zeichnerische Darstellung des Raumprogramms unter Berücksichtigung interner
Abläufe sowie bautechnischer Gegebenheiten. Hierfür werden ca. 3 Monate
Bearbeitungszeit durch einen externen Architekten benötigt. Im Anschluss daran
werden die Pläne dem Stadtrat zur Freigabe vorgelegt und die schulaufsichtliche
Genehmigung bei der Regierung von Mittelfranken eingeholt.
Zum Förderantrag nach FAG sind vollständige Entwurfsunterlagen mit
Maßnahmenbeschreibung sowie eine Kostenberechnung erforderlich. Im Rahmen eines
VOF Verfahrens wird deshalb zunächst ein geeignetes Planungsbüro gesucht.
Aufgrund der erforderlichen umfangreichen Vorplanungen kann ein Baubeginn nicht
vor 2018 erfolgen.
Die Generalsanierung der Bertleinschule ist nach dem
Finanzausgleichsgesetz (FAG) grundsätzlich förderfähig. Durch die Neufassung
der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen
Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FAZR) existiert auch erstmalig die
Möglichkeit, eine solch umfangreiche Maßnahme in einem Zeitraum von bis zu 15
Jahren abzuwickeln. Diese kann zu diesem Zweck in mehrere Abschnitte gegliedert
werden, die ihrerseits wiederum in separate Bauabschnitte gegliedert werden
können. Voraussetzung hierfür ist ein
sogenanntes schlüssiges Gesamtkonzept und das Vorliegen der schulaufsichtlichen
Genehmigung. Ferner muss gesichert
sein, dass 25 % der auf den jeweiligen Abschnitt entfallenden vergleichbaren
Neubaukosten in einem ersten Bauabschnitt also binnen 4 Jahren nach
Maßnahmenbeginn eingeplant werden. Die weitere Abwicklung der jeweiligen
Maßnahme ist finanziell an keine Mindestwerte mehr gebunden, lediglich die
zeitliche Begrenzung von 15 Jahren je Abschnitt ist zu beachten.
Abschnitte
Abschnitt I:
Schule und Altbau (vergleichbare
Neubaukosten 5.550 m2 (HNF) * 3.700 €/m2 = 20.500.000 €) davon 25 % für BA 1
wären 5.125.000 € im den ersten 4 Jahren zu finanzieren!
Abschnitt II:
Turn- und Schwimmhalle (förderfähige Neubausumme 5.370.000 €)
Abschnitt III:
Außenanlagen (förderfähig) 2.340 m2 * 150 €/m2 = 351.000 €
Abschnitt IV:
Erweiterungsbau (1.000.000,- €)
Summe vergleichbarer Neubau (incl.
Mensa) gesamt: 27.221.000,-
€ (brutto)
zzgl. Interimsgebäude
Verteilt auf z.B. 15 Jahre ergeben sich durchschnittliche
Investitionskosten von 1,81 Millionen €
pro Jahr.
Diesen Investitionskosten stehen bei
Anerkennung der zu beantragenden förderfähigen Hauptnutzflächen und unter
Zugrundelegung des bisherigen Fördersatzes von rd. 45 %, Zuschüsse in Höhe von
rd. 8,0 Mio. Euro gegenüber. Bei einem linearen Baufortschritt ist mit
Zuschusszahlungen ab 2020 mit rd. 610.000 Euro jährlich zu rechnen. Das
bedeutet, dass in den Jahren 2018 – 2020 der städtische Haushalt mit
zusätzlichen 1,81 Mio. Euro zu planen ist und ab 2020 die Finanzierung von 1,2
Mio. Euro darzustellen wäre. Um insbesondere die ersten beiden Jahre, in denen
die Stadt aufgrund der Vorfinanzierung höhere finanzielle Belastungen zu tragen
hat, zu überbrücken, würde es sich empfehlen, bereits ab dem Haushaltsjahr 2016
allgemeine Rücklagen z.B. in Höhe der zu erwartenden jährlichen Förderung zu
bilden um diese Mehrbelastung abfedern zu können. Die Bereitstellung dieser
Mittel, sowie derer zur allgemeinen Finanzierung des Vorhabens stellen sich
unter den derzeitigen Gegebenheiten nur über die üblichen Wege dar. D.h.
mittels Einsparungen in anderen Bereichen, die Verbesserung der
Einnahmesituation und exklusive der Rücklagenbildung auch über Kredite.
2. Mensa und zusätzliche Klassenräume
Da mit dem Baubeginn der Generalsanierung wie in Punkt 1 beschrieben nicht vor 2018 zu rechnen ist, schlägt die Verwaltung zur Behebung der akuten Raumnot und zur Schaffung eines optimierten Angebots für die Mittagsverpflegung vor, die Pavillons, die derzeit an der Kunigundenstraße stehen, im Herbst diesen Jahres zur Bertleinschule umzuziehen. Der Bertleinschule stünden somit drei zusätzliche Klassenräume sowie eine voll funktionsfähige Mensa nach heutigem Standard zur Verfügung. Im Anschluss daran würde die Schule abschnittweise saniert werden. Die Kosten für die Umsetzung der Pavillons einschließlich Anschlusskosten, Kosten für die Küche und Ausstattung sowie Herrichten des zusätzlichen Außenbereichs betragen ca. 390.000 €. Davon entfallen ca. 100.000 € auf die Möblierung und die Küche, für die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt ist und im Rahmen des Mensaneubaues sowieso anfallen würden. Die Mittel stehen unter den Haushaltsstellen 1.2121.9450, 9451 und 9452 zur Verfügung.
Sowohl für die Ausstattung als auch für die Errichtung wurden bei der Regierung von Mittelfranken Unbedenklichkeitsbescheinigungen beantragt. Ob und inwieweit diese Kosten als förderfähig anerkannt werden ist derzeit noch nicht bekannt. Die Regierung hat diese Anträge mit der Bitte auf Prüfung wegen der grundsätzlichen Bedeutung an das Finanzministerium zur Klärung übersandt. Der aktuelle Sachstand (16.03.2015) lässt jedoch in diesem Bereich keine positive Entscheidung erwarten. Als grundlegende Aussage bezüglich der Förderfähigkeit des Erweiterungsbaus ist dies jedoch nicht zu werten. Diese Maßnahme ist bei Maßnahmenbeginn erneut gesondert zu beurteilen.
Für die Dauer der Generalsanierung der Kunigundenschule zusätzlich benötigte
Räume (Schulküche, Werkraum, EDV-Raum) würden angemietet werden. Der genaue
Bedarf sowie die erforderlichen Mittel werden in einer der der nächsten
Sitzungen vorgestellt.
3. Erhöhter Unterhalt
Soweit dringende Maßnahmen im Umfang bis 50.000
€ notwendig sind, wird vorgeschlagen, diese in Absprache mit den
Schulleitungen ohne Förderung zeitnah umzusetzen. Hierzu zählen z. B. die
Vergrößerung des Lehrerzimmers und die Verbesserung der Raumakustik in den
Werkräumen. Erste Maßnahmen wie der Austausch blinder Scheiben oder
Toilettendeckel sind bereits beauftragt oder schon ausgeführt. Die
Raumtemperaturen einschließlich für die Aula wurden ebenfalls bereits
angepasst.
4. Informationsveranstaltung für Eltern
Zügig nach den Beratungen im Ausschuss wird es eine Informationsveranstaltung für Eltern geben. Ein genauer Termin ist derzeit in Abstimmung und für nach Ostern angedacht. Die Koordination dieser Informationsveranstaltung obliegt der Schule.