Betreff
Bertleinschule weiteres Vorgehen/Generalsanierung,
Vorlage
FB 5/012/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss und der Bau- und Umweltausschuss empfehlen dem Stadtrat:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das mit der Regierung abgestimmte Raumprogramm in die Pläne einarbeiten zu lassen. Es soll versucht werden, außer dem Mensa Neubau keine weiteren Gebäude neu errichten zu müssen. Das Raumkonzept wird dem Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die schulaufsichtliche Genehmigung nach Freigabe der Planung durch den Stadtrat einzuholen.
  3. Die Verwaltung klärt die Förderfähigkeit einer abschnittweisen Umsetzung und informiert den Stadtrat zeitnah. Eine Festlegung der Bauabschnitte erfolgt nach grundsätzlicher Klärung der Fördermöglichkeiten, sowie unter Berücksichtigung der technischen, organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Mensapavillons und der drei Klassenräume im Herbst 2015 von der Kunigundenschule an die Bertleinschule vorzunehmen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 390.000 € werden zur Verfügung gestellt.
  5. Dringende Maßnahmen bis zu einer Höhe von 50.000 € werden im Rahmen eines erhöhten Unterhalts in Absprache mit den Schulleitungen ohne Förderung sofort umgesetzt.
  6. Ein Baubeginn für die Generalsanierung ist für 2018 anzustreben. Der Sanierungszeitraum beträgt maximal 15 Jahre.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 wurden aufgrund aktueller Finanzsituation der Stadt Lauf in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehene Mittel für den Ausbau und die Sanierung der Bertleinschule Mittel reduziert. Die Verwaltung hat aufgrund der aktuellen Diskussion der Bitte Rechnung getragen und ein Sanierungs- und Ausbau-Konzept erarbeitet.

 

Es handelt sich um ein angepasstes Gesamtkonzept. Dieses sieht eine Umsetzung der Sanierungsarbeiten sowie die Schaffung erforderlicher Räume in mehreren Schritten vor.


1. Raumprogramm und FAG – Antrag (Förderung)


In den letzten Monaten fanden verschiedene Gespräche sowohl verwaltungsintern wie auch mit den Schulleitungen und der Regierung von Mittelfranken statt. Hier wurde intensiv an der Erarbeitung eines Raumprogramms für die Bertleinschule gearbeitet. Von Seiten der Regierung liegt der Verwaltung aktuell ein fiktives Raumprogramm vor, das förderfähige Räume ausweist. Primäres Ziel ist zunächst den förderfähigen Raumbedarf in den vorhandenen Räumen abzubilden. Sollten darüber hinaus noch freie Räume zur Verfügung stehen, können weitere nicht förderfähige Räume (bspw. für Förder- und Beratungslehrer, Seminarräume) eingeplant werden. Somit wäre nur die Mensa neu zu errichten.
Falls die förderfähigen Räume jedoch nicht im Gebäudebestand abgebildet werden können, wären diese gegebenenfalls ebenfalls neu zu errichten. Aktuell ist die Verwaltung in einer Terminfindung mit der Regierung von Mittelfranken um einen Vororttermin an der Schule zu vereinbaren um die Förderfähigkeit einzelner Räume abzuklären.


Soweit Einverständnis durch den Stadtrat besteht, wäre der nächste Schritt die Umsetzung des Raumprogramms in die vorhandene Grundrissarchitektur – also die zeichnerische Darstellung des Raumprogramms unter Berücksichtigung interner Abläufe sowie bautechnischer Gegebenheiten. Hierfür werden ca. 3 Monate Bearbeitungszeit durch einen externen Architekten benötigt. Im Anschluss daran werden die Pläne dem Stadtrat zur Freigabe vorgelegt und die schulaufsichtliche Genehmigung bei der Regierung von Mittelfranken eingeholt.
Zum Förderantrag nach FAG sind vollständige Entwurfsunterlagen mit Maßnahmenbeschreibung sowie eine Kostenberechnung erforderlich. Im Rahmen eines VOF Verfahrens wird deshalb zunächst ein geeignetes Planungsbüro gesucht. Aufgrund der erforderlichen umfangreichen Vorplanungen kann ein Baubeginn nicht vor 2018 erfolgen.

 

Die Generalsanierung der Bertleinschule ist nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) grundsätzlich förderfähig. Durch die Neufassung der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FAZR) existiert auch erstmalig die Möglichkeit, eine solch umfangreiche Maßnahme in einem Zeitraum von bis zu 15 Jahren abzuwickeln. Diese kann zu diesem Zweck in mehrere Abschnitte gegliedert werden, die ihrerseits wiederum in separate Bauabschnitte gegliedert werden können. Voraussetzung hierfür ist ein sogenanntes schlüssiges Gesamtkonzept und das Vorliegen der schulaufsichtlichen Genehmigung. Ferner muss gesichert sein, dass 25 % der auf den jeweiligen Abschnitt entfallenden vergleichbaren Neubaukosten in einem ersten Bauabschnitt also binnen 4 Jahren nach Maßnahmenbeginn eingeplant werden. Die weitere Abwicklung der jeweiligen Maßnahme ist finanziell an keine Mindestwerte mehr gebunden, lediglich die zeitliche Begrenzung von 15 Jahren je Abschnitt ist zu beachten.

 
Abschnitte

Abschnitt I:       

Schule und Altbau (vergleichbare Neubaukosten 5.550 m2 (HNF) * 3.700 €/m2 = 20.500.000 €) davon 25 % für BA 1 wären 5.125.000 € im den ersten 4 Jahren zu finanzieren!

Abschnitt II:

Turn- und Schwimmhalle (förderfähige Neubausumme 5.370.000 €)

 

Abschnitt III:    

Außenanlagen (förderfähig) 2.340 m2 * 150 €/m2 = 351.000 €


Abschnitt IV:    

Erweiterungsbau (1.000.000,- €)


Summe vergleichbarer Neubau (incl. Mensa) gesamt:                27.221.000,- € (brutto)

zzgl. Interimsgebäude

 

Verteilt auf z.B. 15 Jahre ergeben sich durchschnittliche Investitionskosten von 1,81 Millionen  € pro Jahr.

 

Diesen Investitionskosten stehen bei Anerkennung der zu beantragenden förderfähigen Hauptnutzflächen und unter Zugrundelegung des bisherigen Fördersatzes von rd. 45 %, Zuschüsse in Höhe von rd. 8,0 Mio. Euro gegenüber. Bei einem linearen Baufortschritt ist mit Zuschusszahlungen ab 2020 mit rd. 610.000 Euro jährlich zu rechnen. Das bedeutet, dass in den Jahren 2018 – 2020 der städtische Haushalt mit zusätzlichen 1,81 Mio. Euro zu planen ist und ab 2020 die Finanzierung von 1,2 Mio. Euro darzustellen wäre. Um insbesondere die ersten beiden Jahre, in denen die Stadt aufgrund der Vorfinanzierung höhere finanzielle Belastungen zu tragen hat, zu überbrücken, würde es sich empfehlen, bereits ab dem Haushaltsjahr 2016 allgemeine Rücklagen z.B. in Höhe der zu erwartenden jährlichen Förderung zu bilden um diese Mehrbelastung abfedern zu können. Die Bereitstellung dieser Mittel, sowie derer zur allgemeinen Finanzierung des Vorhabens stellen sich unter den derzeitigen Gegebenheiten nur über die üblichen Wege dar. D.h. mittels Einsparungen in anderen Bereichen, die Verbesserung der Einnahmesituation und exklusive der Rücklagenbildung auch über Kredite.

 

2. Mensa und zusätzliche Klassenräume

 

Da mit dem Baubeginn der Generalsanierung wie in Punkt 1 beschrieben nicht vor 2018 zu rechnen ist, schlägt die Verwaltung zur Behebung der akuten Raumnot und zur Schaffung eines optimierten Angebots für die Mittagsverpflegung vor, die Pavillons, die derzeit an der Kunigundenstraße stehen, im Herbst diesen Jahres zur Bertleinschule umzuziehen. Der Bertleinschule stünden somit drei zusätzliche Klassenräume sowie eine voll funktionsfähige Mensa nach heutigem Standard zur Verfügung. Im Anschluss daran würde die Schule abschnittweise saniert werden. Die Kosten für die Umsetzung der Pavillons einschließlich Anschlusskosten, Kosten für die Küche und Ausstattung sowie Herrichten des zusätzlichen Außenbereichs betragen ca. 390.000 €. Davon entfallen ca. 100.000 € auf die Möblierung und die Küche, für die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt ist und im Rahmen des Mensaneubaues sowieso anfallen würden. Die Mittel stehen unter den Haushaltsstellen 1.2121.9450, 9451 und 9452 zur Verfügung.

Sowohl für die Ausstattung als auch für die Errichtung wurden bei der Regierung von Mittelfranken Unbedenklichkeitsbescheinigungen beantragt. Ob und inwieweit diese Kosten als förderfähig anerkannt werden ist derzeit noch nicht bekannt. Die Regierung hat diese Anträge mit der Bitte auf Prüfung wegen der grundsätzlichen Bedeutung an das Finanzministerium zur Klärung übersandt. Der aktuelle Sachstand (16.03.2015) lässt jedoch in diesem Bereich keine positive Entscheidung erwarten. Als grundlegende Aussage bezüglich der Förderfähigkeit des Erweiterungsbaus ist dies jedoch nicht zu werten. Diese Maßnahme ist bei Maßnahmenbeginn erneut gesondert zu beurteilen.


Für die Dauer der Generalsanierung der Kunigundenschule zusätzlich benötigte Räume (Schulküche, Werkraum, EDV-Raum) würden angemietet werden. Der genaue Bedarf sowie die erforderlichen Mittel werden in einer der der nächsten Sitzungen vorgestellt.

3. Erhöhter Unterhalt


Soweit dringende Maßnahmen im Umfang bis 50.000 € notwendig sind, wird vorgeschlagen, diese in Absprache mit den Schulleitungen ohne Förderung zeitnah umzusetzen. Hierzu zählen z. B. die Vergrößerung des Lehrerzimmers und die Verbesserung der Raumakustik in den Werkräumen. Erste Maßnahmen wie der Austausch blinder Scheiben oder Toilettendeckel sind bereits beauftragt oder schon ausgeführt. Die Raumtemperaturen einschließlich für die Aula wurden ebenfalls bereits angepasst.

 

4. Informationsveranstaltung für Eltern

 

Zügig nach den Beratungen im Ausschuss wird es eine Informationsveranstaltung für Eltern geben. Ein genauer Termin ist derzeit in Abstimmung und für nach Ostern angedacht. Die Koordination dieser Informationsveranstaltung obliegt der Schule.