Betreff
Bericht über die Beteiligung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nach Art. 94 Abs. 3 GO, Beteiligungsbericht 2013
Vorlage
FB 2/022/2014
Art
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Gemäß Art. 94 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) haben die Gemeinden jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen und dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vorzulegen. Der Bericht soll für Transparenz sorgen, wenn die Kommune an Unternehmen des privaten Rechts mit mindestens 5 v.H. unmittelbar oder auch nur mittelbar beteiligt ist.

 

Dieser Verpflichtung ist die Stadt Lauf a.d.Pegnitz mit der Erstellung des Beteiligungsberichtes 2012 nachgekommen.

 

Um den Bürgerinnen und Bürgern eine entsprechende Informationsmöglichkeit zu eröffnen, ist durch ortsübliche Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den öffentlich aufliegenden Beteiligungsbericht nehmen kann.