Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Anträgen des TV 1877 Lauf e.V. auf erstens eine Quasi-Teilumwidmung eines Betrages von 32.881,45 € für die Berücksichtigung auch der durch die Erdarbeiten begründeten Honorarkosten und zweitens eine Erhöhung des Investitionszuschusses um 25.682,92 € (das entspricht 8,26 der Ursprungskosten) auf nun insgesamt maximal 336.682,92 € zuzustimmen.
Der Zuschuss kann in Raten unter Vorlage entsprechender Rechnungen abgerufen werden.
Haushaltsmittel stehen zum Teil aus vorhandenen Haushaltsresten bei der Haushaltsstelle 1.5500.9880 zur Verfügung bzw. werden in den Folgejahren zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Auf der Basis der
Beschlussvorlage Nr. 1/090/2013 wurde in der Kultur- und Sportausschuss-Sitzung
am
Dabei sollte der Zuschuss für die notwendigen Erdarbeiten Verwendung finden, während die zusätzlichen Kosten von rund 200.000,00 € für den Bau des Baseballfeldes ohne städtischen Zuschuss alleine vom Verein zu tragen sind.
Durch den TV 1877 Lauf e.V. wurden inzwischen alle Rechnungen beglichen bzw. liegen Festbetragsvereinbarungen für die noch zu zahlenden Beträge vor, sodass die tatsächliche Kostenhöhe nun ermittelt werden konnte. Bei dieser Kostenaufstellung stellte der TV 1877 Lauf e.V. nun fest, dass die für die reinen Erdarbeiten veranschlagten Kosten von 311.000,00 € mit 278.118,55 € um 32.881,45 € niedriger ausfallen. Allerdings wurden bei der ursprünglichen Kalkulation Gutachter- und Planerhonorare von insgesamt 58.564,37 € nicht berücksichtigt, sodass die Gesamtkosten aller durch die Erdarbeiten begründeten Kosten sich auf insgesamt 336.682,92 € erhöhen. Die entsprechende Kostenzusammenstellung des Architekten ist als Anlage 1 beigefügt.
Zusätzlich ist als Anlage 2 der Finanzierungsplan für den Bau des Baseballfeldes beigefügt, woraus Gesamtkosten von 232.000,00 € statt der veranschlagten ca. 200.000,00 € für den Verein hervorgehen.
Mit Schreiben vom
Hinsichtlich eines Betrages von 32.881,45 € ist damit eine Quasi-Teilumwidmung für die Berücksichtigung auch der durch die Erdarbeiten begründeten Honorarkosten zu beschließen.
Hinsichtlich des Betrages von 25.682,92 € (das entspricht 8,26 der Ursprungskosten) ist eine Erhöhung des Investitionszuschusses zu beschließen.