Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und
Sportausschuss Stadtrat beschließt, der FFW Schönberg für die bisher nicht
bezuschussten Investitionskosten verschiedener Maßnahmen gemäß der Richtlinien
einen einmaligen pauschalen Investitionszuschuss i. H. v. 10.000,00 Euro zu
gewähren.
Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt
1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Mit Schreiben vom
Der Verein
begründet eine entsprechende Bezuschussung über das übliche Maß hinaus mit den
bereits geleisteten und in nächster Zeit anstehenden Investitionen, so dass ein
erhöhter einmaliger Zuschuss auf die bisher nicht bezuschussten Investitionen
gewährt werden sollte.
Die FFW
Schönberg
bittet nunmehr explizit um Gewährung eines höchstmöglichen Zuschusses für die
in den Jahren 2009 bis Anfang 2013 getätigten Investitionen, insbesondere von
Planen für Bergezelte, deren Anschaffungskosten sich bei über 20.500,00 €
bewegen.
Um den Verein, der
in den letzten Jahren erhebliche Ausgaben hatte und der vor weiteren, für den
Verein erheblichen Investitionen steht in dieser wirtschaftlichen Lage zu
entlasten bevor diese zu angespannt wird und um ihn bei der Finanzierung der
anstehenden Maßnahmen zu unterstützen, kann für die entsprechenden
Investitionen, die gemäß der städtischen Förderrichtlinien bezuschusst werden
können, auch nachträglich ein Zuschuss gewährt werden. Die Gewährung eines
einmaligen Zuschusses für die Investitionen des Vereins ist richtliniengemäß im
Sinne der neuen Förderrichtlinien.
Nachdem seitens
der Stadt Lauf a.d. Pegnitz für diese Maßnahmen bisher kein Zuschuss gewährt
wurde, stehen damit mehr als 20.500,00 € an Investitionen an, für die eine
Bezuschussung möglich ist.
Es wird daher
empfohlen, aufgrund der nachgewiesenen Investitionsausgaben der FFW
Schönberg entsprechend
den städtischen Förderrichtlinien im Rahmen einer Einzelfallentscheidung
einmalig einen Betrag von 10.000,00 € als Zuschuss zu gewähren.
Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss der allgemeinen Vereinsförderung stehen im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.