Betreff
FFW Schönberg: Antrag auf allgemeinen Investitionszuschuss
Vorlage
FB 1/072/2014
Aktenzeichen
091 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss Stadtrat beschließt, der FFW Schönberg für die bisher nicht bezuschussten Investitionskosten verschiedener Maßnahmen gemäß der Richtlinien einen einmaligen pauschalen Investitionszuschuss i. H. v. 10.000,00 Euro zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel sind unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Mit Schreiben vom 28.05.2014, beantragte die FFW Schönberg einen Investitionszuschuss für verschiedene Anschaffung, insbesondere von Planen für Bergezelte.

Der Verein begründet eine entsprechende Bezuschussung über das übliche Maß hinaus mit den bereits geleisteten und in nächster Zeit anstehenden Investitionen, so dass ein erhöhter einmaliger Zuschuss auf die bisher nicht bezuschussten Investitionen gewährt werden sollte.

Die FFW Schönberg bittet nunmehr explizit um Gewährung eines höchstmöglichen Zuschusses für die in den Jahren 2009 bis Anfang 2013 getätigten Investitionen, insbesondere von Planen für Bergezelte, deren Anschaffungskosten sich bei über 20.500,00 € bewegen.

Um den Verein, der in den letzten Jahren erhebliche Ausgaben hatte und der vor weiteren, für den Verein erheblichen Investitionen steht in dieser wirtschaftlichen Lage zu entlasten bevor diese zu angespannt wird und um ihn bei der Finanzierung der anstehenden Maßnahmen zu unterstützen, kann für die entsprechenden Investitionen, die gemäß der städtischen Förderrichtlinien bezuschusst werden können, auch nachträglich ein Zuschuss gewährt werden. Die Gewährung eines einmaligen Zuschusses für die Investitionen des Vereins ist richtliniengemäß im Sinne der neuen Förderrichtlinien.

Nachdem seitens der Stadt Lauf a.d. Pegnitz für diese Maßnahmen bisher kein Zuschuss gewährt wurde, stehen damit mehr als 20.500,00 € an Investitionen an, für die eine Bezuschussung möglich ist.

Es wird daher empfohlen, aufgrund der nachgewiesenen Investitionsausgaben der FFW Schönberg entsprechend den städtischen Förderrichtlinien im Rahmen einer Einzelfallentscheidung einmalig einen Betrag von 10.000,00 € als Zuschuss zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss der allgemeinen Vereinsförderung stehen im laufenden Haushaltsjahr unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.