Betreff
Evangelisches Familienhaus e.V.: Antrag auf Erhöhung der Gesamtbezuschussung
Vorlage
FB 1/066/2014
Aktenzeichen
300 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- Jugend- und Seniorenausschuss beschließt, dass vorbehaltlich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Lauf a. d. Pegnitz die Arbeit des Evangelischen Familienhauses Lauf e.V. weiterhin mit insgesamt 16.110,00 € jährlich gefördert wird. Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 320,00 Euro sind auf der Haushaltsstelle 0.4702.7090 bereitzustellen.

 

Die Gesamtsumme des Zuschusses ergibt sich aus 2.500 Euro für das Projekt „wellcome“ und weiteren 13.610,00 Euro für die Arbeit des Evang. Familienhauses als Familienbildungsstätte. Die beantragte Erhöhung des Zuschusses wird abgelehnt. 

 

 

Das Evangelische Familienhaus beantragte eine Erhöhung der Gesamtbezuschussung bei gleichzeitiger Veränderung der Mittelverwendung.

Bisher wird die Arbeit des Evang. Familienhauses e.V. als Familienbildungsstätte mit jährlich 11.110,00 € bezuschusst und für das Projekt „wellcome“ zur praktischen Hilfe nach der Geburt mit weiteren 5.000,00 €. Somit beläuft sich der Gesamtzuschuss auf bisher jährlich 16.110,00 Euro

Neben den Zuschüssen der Stadt Lauf dienen Mittel des Landkreises, der Evang. Kirche, Spenden und Familienbeiträge zur Deckung der entstehenden Kosten.

Da besonders sozial benachteiligte Familien künftig noch mehr Betreuung brauchen werden, sollen niederschwellige Angebote und eine offene Arbeit für die Stadtentwicklung Lauf weiter auf-/ ausgebaut, allenfalls aber beibehalten werden.

Im Gegenzug kann die Arbeit beim Projekt „wellcome“ nun verstärkt mit jährlich zu beantragenden Bundesmitteln über die Koordinierungsstelle Frühe Hilfen gegenfinanziert werden.

 

Insgesamt kann das Bildungsangebot nur mit weiterer finanzieller Unterstützung langfristig erweitert aufrechterhalten werden.

 

Folgender Zuschussbetrag wird erbeten:

  2.500,00 €         Unterstützung Projekt „wellcome“ (Auszahlung zum 1. April jeden Jahres)

17.500,00 €         Unterstützung der Familienbildungsstätte (Auszahlung in vier gleichen
Teilbeträgen zum Quartalsanfang).

 

Diese Bezuschussung unterliegt nicht den Vereinsrichtlinien sondern liegt im Gestaltungsrahmen des entscheidenden Gremiums. Für die Zuschussbeträge wird ein umfangreiches Angebot aufrechterhalten, das insbesondere jungen Familien zugutekommt (siehe auch im Rathaus ausliegende Angebotsbroschüren sowie den Sozialatlas).

Der Landkreis Nürnberger Land hat in seiner Sitzung am 26.01.2015 dem Antrag auf Umwidmung des Zuschusses befürwortet, die Erhöhung des Zuschusses hingegen abgelehnt. Die Ablehnung wurde mit der restriktiven Haushaltslage des Landkreises begründet. Im Hinblick auf die aktuelle finanzielle Situation der Stadt Lauf a. d. Pegnitz sollte sich die Stadt Lauf hier analog verhalten und die Erhöhung des Zuschusses für diese freiwillige Aufgabe nicht befürworten. Im Haushalt 2015 wurden die finanziellen Mittel auf der Haushaltsstelle 0.4602.7090 von 16.110,00 Euro auf 15.790,00 Euro gekürzt. Dem Evangelischen Familienhaus e.V. sollten im Hinblick auf die angedachte Ablehnung der Erhöhung des Zuschusses allerdings weiterhin die bislang bewilligten Zuschüsse mit insgesamt 16.110,00 Euro zur Verfügung stehen. Dies würde auf der genannten Haushaltsstelle überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 320,00 Euro bedeuten.