Betreff
Weitere Betreuung von Kindern im Altbau des Hauses für Kinder Krempoli
Vorlage
FB 1/024/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der  Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dass bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Betriebskostenförderung dem Evang. Gemeindeverein Schönberg weiterhin für die Dauer von maximal drei Jahren (bis 31.08.2016) ein Bedarf von 95 Kindergartenplätzen, 65 Hortplätzen und 55 Krippenplätzen als bedarfsnotwendig anerkannt werden. Dem Träger werden hierfür die gesetzlichen und üblichen freiwilligen Betriebskostenzuschüsse in Aussicht gestellt.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss wird über die weitere Bedarfsplanung und gegebenenfalls alternative Betreuungsmöglichkeiten rechtzeitig von der Verwaltung informiert.

 

Die Verwaltung wird beauftragt bis Ende 2014 mit dem Träger ein Anschlussscenario zu erarbeiten.

 

 

In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 11.06.2008 wurde der Beschluss gefasst, dass im Evang. Haus für Kinder Krempoli ab Bezug des Neubaus für eine Übergangszeit von maximal fünf Jahren ein Bedarf von 95 Kindergartenplätzen, 65 Hortplätzen und 55 Krippenplätzen bedarfsnotwendig anerkannt werden. Dieser Bedarf entspricht 26 Krippenkinder (2 Gruppen), 78 Kindergartenkinder (3 Gruppen) und 51 Hortkinder (2 Gruppen). Im Altbau befinden sich eine Krippengruppe und zwei Hortgruppen. Im Hinblick auf die aktuell noch konstanten Kinderzahlen in Lauf a.d.Pegnitz, besteht allerdings weiterhin der erhöhte Bedarf, sodass ein Abschmelzen auf vier Gruppen seit dem Kindertagesstättenjahr 2013/2014 noch nicht möglich war. Im Hinblick auf die zusätzlichen Kindergarten- und Krippenplätze im Haus für Kinder des ASB könnte dies jedoch innerhalb der nächsten drei Jahre umsetzbar sein. Sollte sich abzeichnen, dass der Bedarf trotz dieser zusätzlichen Plätze weiterhin konstant bleibt, wird die Verwaltung dem Kinder- und Jugendausschuss zeitnah über alternative Betreuungsmöglichkeiten informieren, so dass der Altbau des Hauses für Kinder Krempoli definitiv nicht weiter genutzt wird.