Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, dass bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Betriebskostenförderung dem Evang. Gemeindeverein Schönberg weiterhin für die Dauer von maximal drei Jahren (bis 31.08.2016) ein Bedarf von 95 Kindergartenplätzen, 65 Hortplätzen und 55 Krippenplätzen als bedarfsnotwendig anerkannt werden. Dem Träger werden hierfür die gesetzlichen und üblichen freiwilligen Betriebskostenzuschüsse in Aussicht gestellt.
Der Kinder- und Jugendausschuss wird über die weitere Bedarfsplanung und gegebenenfalls alternative Betreuungsmöglichkeiten rechtzeitig von der Verwaltung informiert.
Die Verwaltung wird beauftragt bis Ende 2014 mit dem Träger ein Anschlussscenario zu erarbeiten.
In der Sitzung des Kinder- und
Jugendausschusses vom 11.06.2008 wurde der Beschluss gefasst, dass im Evang.
Haus für Kinder Krempoli ab Bezug des Neubaus für eine Übergangszeit von
maximal fünf Jahren ein Bedarf von 95 Kindergartenplätzen, 65 Hortplätzen und
55 Krippenplätzen bedarfsnotwendig anerkannt werden. Dieser Bedarf entspricht
26 Krippenkinder (2 Gruppen), 78 Kindergartenkinder (3 Gruppen) und 51
Hortkinder (2 Gruppen). Im Altbau befinden sich eine Krippengruppe und zwei
Hortgruppen. Im Hinblick auf die aktuell noch konstanten Kinderzahlen in Lauf
a.d.Pegnitz, besteht allerdings weiterhin der erhöhte Bedarf, sodass ein
Abschmelzen auf vier Gruppen seit dem Kindertagesstättenjahr 2013/2014 noch
nicht möglich war. Im Hinblick auf die zusätzlichen Kindergarten- und
Krippenplätze im Haus für Kinder des ASB könnte dies jedoch innerhalb der
nächsten drei Jahre umsetzbar sein. Sollte sich abzeichnen, dass der Bedarf
trotz dieser zusätzlichen Plätze weiterhin konstant bleibt, wird die Verwaltung
dem Kinder- und Jugendausschuss zeitnah über alternative
Betreuungsmöglichkeiten informieren, so dass der Altbau des Hauses für Kinder
Krempoli definitiv nicht weiter genutzt wird.