Betreff
Vergabe eines Straßennamens (CeramTec-Platz) in Lauf a.d. Pegnitz
Vorlage
FB 4/007/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1. Der Platz vor dem neu entstehenden Eingangsbereichs der CeramTec Medizintechnik auf der südöstlichen Seite des Flursstücks Nr. 1281/0 Gemarkung Lauf a.d. Pegnitz erhält den Straßennamen

 

„CeramTec-Platz“

 

2. Mit der Vergabe dieses Straßennamens ist keine Widmung im Sinne des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes verbunden.

 

 

 

Bereits vor einiger Zeit hat sich die Verwaltung auf Anfrage der Fa. CeramTec mit dem Thema einer möglichen Umbenennung der gesamten Friedhofstraße befasst. Die Verwaltung ist jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass dies wegen der Wahrung der Interessen der Anwohner nicht zielführend sein kann.

 

Die Verwaltung hat sich deshalb Gedanken über eine mögliche Lösung gemacht und nun zusammen mit Herrn Schlagbaum von der Firma CeramTec das Thema erneut erörtert. Dabei ist man zu dem gemeinsamen Ergebnis gekommen, dass die Teilfläche des Firmengeländes, welche im Rahmen der Baumaßnahmen als Eingangsbereich mit Platzcharakter gestaltet wird, in „CeramTec-Platz“ benannt werden könnte. Damit würde der neu entstehende Geschäftsbereich eine eigene Postanschrift erhalten. Die Geschäftsleitung der Fa. CeramTec ist mit diesem Vorschlag einverstanden.

 

Die CSU Stadtratsfraktion hatte mit Schreiben vom 14.02.2014 an die Verwaltung ebenfalls einen  Antrag gestellt, zu prüfen, ob ein Teilbereich der Einmündungsecke Friedhofstraße/Hermannstraße beispielsweise

in „CeramTec-Platz“ umbenannt werden kann. Ziel des Antrages ist auch hier die Lösung des Problems der Anschrift „Friedhofstraße“ als postalische Anschrift des neu entstehenden Firmenzweiges der Medizintechnik CeramTec.

 

Die Straßenbenennung fällt in den Bereich des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden und ist eine Ermessensentscheidung. Der Gemeinde steht bei der Wahl des Straßennamens weitgehende Gestaltungsfreiheit zu. Der gewählte Straßenname darf jedoch nicht anstößig sein oder gegen Strafgesetze und die demokratische Grundordnung verstoßen.

 

Im vorliegenden Fall handelt es sich zwar um eine reine Privatfläche, jedoch erstreckt sich das Benennungsrecht der Gemeinden nicht nur auf Gemeindestraßen im Rechtssinne, sondern auch auf Privatwege und Privatstraßen oder Plätze.

 

Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen dient insbesondere der Ordnungsfunktion im Sinne der Orientierung innerhalb des Straßengeflechts und somit auch der leichteren Auffindung. Die Benennung des neu entstehenden Platzes vor dem Eingangsbereich erfüllt diese Funktion in dieser Hinsicht am ehesten.

 

Die Firma CeramTec stellt in Lauf a.d. Pegnitz ein traditionelles und bekanntes Unternehmen dar. Mit ihren fast 500 Mitarbeitern ist Sie aber auch ein wichtiger Arbeitgeber der Stadt. Zudem ist die Firma durch Ihr Produktionsfeld auch weit über die Grenzen von Lauf hinaus ein Begriff. Mit der Bezeichnung „CeramTec-Platz“ ist somit eine zielführende und für alle erkennbare Zuordnung möglich. Im Hinblick auf den neu entstehenden Medizintechnikzweig der Firma wird zudem ein wichtiger Standortfaktor geschaffen und die Verbundenheit mit der Stadt Lauf a.d. Pegnitz dokumentiert.

 

Die Verwaltung unterbreitet dem Bauausschuss deshalb folgenden