Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorentwurf für einen Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Lauf-Süd III zu erarbeiten und dem Bauausschuss zur Fassung eines Aufstellungsbeschlusses vorzulegen.
Im seit dem
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Für den Bereich des Gewerbegebiets Lauf-Süd I besteht ein seit dem Jahr
2006 rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Die Grundstücke in diesem Bereich sind
bis auf einige private kleinere Gewerbegrundstücke bebaut bzw. ist eine
Bebauung in Planung.
Für das Gewerbegebiet Lauf-Süd II ist derzeit ein Bebauungsplan in
Aufstellung, die verfügbaren Flächen sind bereits für die Firma Thomas Sabo und
den städtischen Bauhof verplant.
Nachdem bei der Verwaltung weitere konkrete Anfragen nach
Gewerbegrundstücken vorliegen, sollten die Planungen für das Gewerbegebiet
Lauf-Süd III eingeleitet werden. Zu berücksichtigen ist hier auch, dass eine
Vielzahl von privaten Grundstücksbesitzern beteiligt ist und damit die
Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches erforderlich wird. Dies bedeutet erfahrungsgemäß, dass zwischen
Rechtskraft des Bebauungsplans und tatsächlicher Erschließung und Nutzbarkeit
der Gewerbefläche ein Zeitraum von ein bis zwei Jahren einkalkuliert werden
muss.