Betreff
Einführung des "Handyparkens" auf den kostenpflichtigen Parkplätzen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz
Vorlage
FB 5/022/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss beschließt:

 

Auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen einschl. der Parkhäuser wird das sog. „Handyparken“ ermöglicht.

Die Transaktionsgebühren und die Telekommunikationsgebühren für das Auslösen eines Parkvorgangs werden auf die Nutzer umgelegt.

Die Stadt übernimmt die laufenden Systemkosten des Handyparkens.

Die Verwaltung wird beauftragt, das System baldmöglichst einzuführen.

 

 

Für die kostenpflichtigen Parkplätze in Lauf a.d.Pegnitz soll die Möglichkeit eröffnet werden, die Parkgebühren mittels Handy zu entrichten. Die Verwaltung hat hierzu die relevanten Daten zusammen getragen.

 

Ablauf für den Kunden/Parker

Der Kraftfahrer wählt eine für den Parkplatz vorgegebene Telefonnummer und bucht unter Angabe seines Kennzeichens so seine Parkzeit. Er erhält kein Ticket aus dem Automaten. Kurz vor Ablauf der gebuchten Parkzeit erhält er eine SMS, mit der er an das Parkzeitende erinnert wird. Dann besteht die Möglichkeit, Parkzeit nachzulösen, allerdings nur, wenn die auf dem Parkplatz zulässige Höchstparkdauer nicht überschritten wird. Der Kunde zahlt  - je nach Anbieter – neben der Parkgebühr seine Telefonkosten für den Anruf/SMS und/oder  eine Transaktionsgebühr.

Es stehen zwei Systeme des Handyparkens zur Auswahl. Beim einen Anbieter kann man nur mittels SMS seinen Parkschein lösen, beim anderen System sowohl mit einem Anruf als auch per SMS. Zusätzlich kann man sich registrieren lassen. Letzteres hat den Vorteil, dass der Kunde einmal monatlich eine Rechnung über seine Parkvorgänge bekommt (allerdings nur bei Mobilvertrag, nicht bei Prepaid Telefonen). Zudem wird dem registrierten Kunden eine geringere Transaktionsgebühr gewährt. Für den Kunden noch einfacher sind sog. „Apps“, die ebenfalls zum Bezahlen der Parkgebühr verwendet werden können.

Im Rahmen der weiteren Entwicklung des Handyparkens wird derzeit an Systemen im Fahrzeug gearbeitet, wo das Fahrzeug mittels Navigationssystem selbst den Parkplatz ermittelt und auf entsprechende Anforderung den Parkvorgang auslöst. Dies soll in näherer Zukunft bereits möglich werden.

 

Ablauf für die Stadt/Verkehrsüberwachung

Zunächst müssen die Verkehrsüberwacher mit neuen Geräten ausgerüstet werden. Dies ist erforderlich, da ja die Parkberechtigung des  Handyparkers online abgefragt werden muss. Praktisch bedeutet dies, dass zunächst grundsätzlich jedes Fahrzeug ohne Parkschein beim Betreiber des Handyparkens abgefragt werden muss, da der Verkehrsüberwacher ja nicht wissen kann, ob der Kraftfahrer nun per Handy gebucht oder einfach keinen Parkschein gelöst hat. Dies ist ein erheblicher Mehraufwand für unsere Überwacher.

Schwierig dürfte es auch werden, die Einhaltung der auf dem Parkplatz festgesetzten Höchstparkdauer zu überwachen. Da der Fahrzeugführer nun nicht mehr extra zu seinem Fahrzeug muss, ist die Möglichkeit des Nachlösens durchaus verlockender als bisher. Man kann zwar eine „Nachlösesperre“ für eine gewisse Zeit einrichten, aber es ist fraglich, ob dies das Problem löst. Letztlich entsteht auch hier ein Mehraufwand für unsere Überwacher, da sie die Möglichkeit der Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer von Anfang an im Auge behalten müssen.

 

Für die Beschaffung neuer Geräte für die Verkehrsüberwachung sind im Haushalt 2013 unter der Haushaltsstelle 1.1122.9350   15.000 € vorgesehen.

 

Parkplätze:

 

Die Verwaltung vertritt hierzu die Auffassung, dass alle kostenpflichtigen Parkplätze  einschl. der beiden Parkhäuser mit in das System aufgenommen werden sollen. Gerade bei den Parkplätzen mit einer Höchstparkdauer von einer Stunde wird oft bemängelt, dass die Automaten nicht wechseln und man die erforderlichen 0,30 € passend einwerfen muss. Dieser Kritikpunkt würde entfallen, da man ja mit dem Handy seine Parkberechtigung erwirken kann.

 

Kosten:

 

 

Für den Nutzer

Das Handyparken ist ein Service für den Nutzer. Dieser Service kann nach Auffassung der Verwaltung nicht kostenlos sein. Deshalb vertritt die Verwaltung die Meinung, dass die Transaktionsgebühr sowie die Telekommunikationskosten für die Bestätigung und Erinnerung des Parkvorgangs vom Nutzer zu tragen sind. Die Kosten für die Nutzer belaufen sich je nach Anbieter auf 13,5 % der Parkgebühr zuzüglich der jeweiligen Telefonkosten bzw. beim anderen Anbieter 0,12 €/0,18 € (registriert/nichtregistriert). Beim letzteren sind die Telefonkosten bereits enthalten.

 

Für die Stadt

Auch wenn die Transaktionskosten auf den Nutzer umgelegt werden, müssen trotzdem von der Stadt gewisse Kosten übernommen werden. Dies sind zum einen die Einrichtungskosten für die Beschilderung (an den Automaten selbst und auf den Parkplätzen) in Höhe von ca.

1.500 € und dann noch Betriebskosten für das System. Diese belaufen sich mit allen Nebenkosten (einschl. Telekommunikation) auf rund 450 € monatlich.

Ferner sind möglicherweise noch Kosten für die Verbesserung der Empfangsmöglichkeiten für Handys in den Parkhäusern erforderlich. Dies muss aber noch abschließend geprüft werden.

 

 

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Möglichkeit des Handy Parkens ein reiner Service für die Bürger ist. Für die Stadt ergeben sich zusätzliche Kosten, Mehreinnahmen bei den Parkgebühren sind nicht zu erwarten. Der Überwachungsaufwand erhöht sich. Bei der Vorbereitung wurde auch festgestellt, dass die Angaben der Anbieter des Parksystems bezüglich des Nutzungsgrades sehr positiv ausgedrückt werden. In der Regel wird nur ein Anteil um die 5 % erreicht, manchmal auch weniger.