Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt:
Auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen einschl. der Parkhäuser wird das sog. „Handyparken“ ermöglicht.
Die Transaktionsgebühren und die Telekommunikationsgebühren für das Auslösen eines Parkvorgangs werden auf die Nutzer umgelegt.
Die Stadt übernimmt die laufenden Systemkosten des Handyparkens.
Die Verwaltung wird beauftragt, das System baldmöglichst einzuführen.
Für die
kostenpflichtigen Parkplätze in Lauf a.d.Pegnitz soll die Möglichkeit eröffnet
werden, die Parkgebühren mittels Handy zu entrichten. Die Verwaltung hat hierzu
die relevanten Daten zusammen getragen.
Ablauf für den Kunden/Parker
Der Kraftfahrer wählt eine für den Parkplatz vorgegebene Telefonnummer
und bucht unter Angabe seines Kennzeichens so seine Parkzeit. Er erhält kein Ticket aus dem Automaten. Kurz vor
Ablauf der gebuchten Parkzeit erhält er eine SMS, mit der er an das
Parkzeitende erinnert wird. Dann besteht die Möglichkeit, Parkzeit nachzulösen,
allerdings nur, wenn die auf dem Parkplatz zulässige Höchstparkdauer nicht
überschritten wird. Der Kunde zahlt - je
nach Anbieter – neben der Parkgebühr seine Telefonkosten für den Anruf/SMS
und/oder eine Transaktionsgebühr.
Es stehen zwei Systeme des Handyparkens zur Auswahl. Beim einen Anbieter
kann man nur mittels SMS seinen Parkschein lösen, beim anderen System sowohl
mit einem Anruf als auch per SMS. Zusätzlich kann man sich registrieren lassen.
Letzteres hat den Vorteil, dass der Kunde einmal monatlich eine Rechnung über seine
Parkvorgänge bekommt (allerdings nur bei Mobilvertrag, nicht bei Prepaid
Telefonen). Zudem wird dem registrierten Kunden eine geringere
Transaktionsgebühr gewährt. Für den Kunden noch einfacher sind sog. „Apps“, die
ebenfalls zum Bezahlen der Parkgebühr verwendet werden können.
Im Rahmen der weiteren Entwicklung des Handyparkens wird derzeit an
Systemen im Fahrzeug gearbeitet, wo das Fahrzeug mittels Navigationssystem
selbst den Parkplatz ermittelt und auf entsprechende Anforderung den
Parkvorgang auslöst. Dies soll in näherer Zukunft bereits möglich werden.
Ablauf für die
Stadt/Verkehrsüberwachung
Zunächst müssen die
Verkehrsüberwacher mit neuen Geräten ausgerüstet werden. Dies ist erforderlich,
da ja die Parkberechtigung des
Handyparkers online abgefragt werden muss. Praktisch bedeutet dies, dass
zunächst grundsätzlich jedes Fahrzeug ohne Parkschein beim Betreiber des
Handyparkens abgefragt werden muss, da der Verkehrsüberwacher ja nicht wissen
kann, ob der Kraftfahrer nun per Handy gebucht oder einfach keinen Parkschein
gelöst hat. Dies ist ein erheblicher Mehraufwand für unsere Überwacher.
Schwierig dürfte es
auch werden, die Einhaltung der auf dem Parkplatz festgesetzten Höchstparkdauer
zu überwachen. Da der Fahrzeugführer nun nicht mehr extra zu seinem Fahrzeug
muss, ist die Möglichkeit des Nachlösens durchaus verlockender als bisher. Man
kann zwar eine „Nachlösesperre“ für eine gewisse Zeit einrichten, aber es ist
fraglich, ob dies das Problem löst. Letztlich entsteht auch hier ein
Mehraufwand für unsere Überwacher, da sie die Möglichkeit der Überschreitung
der zulässigen Höchstparkdauer von Anfang an im Auge behalten müssen.
Für die Beschaffung
neuer Geräte für die Verkehrsüberwachung sind im Haushalt 2013 unter der
Haushaltsstelle 1.1122.9350 15.000 €
vorgesehen.
Parkplätze:
Die Verwaltung
vertritt hierzu die Auffassung, dass alle kostenpflichtigen Parkplätze einschl. der beiden Parkhäuser mit in das
System aufgenommen werden sollen. Gerade bei den Parkplätzen mit einer
Höchstparkdauer von einer Stunde wird oft bemängelt, dass die Automaten nicht
wechseln und man die erforderlichen 0,30 € passend einwerfen muss. Dieser
Kritikpunkt würde entfallen, da man ja mit dem Handy seine Parkberechtigung
erwirken kann.
Kosten:
Für den Nutzer
Das Handyparken ist
ein Service für den Nutzer. Dieser Service kann nach Auffassung der Verwaltung
nicht kostenlos sein. Deshalb vertritt die Verwaltung die Meinung, dass die
Transaktionsgebühr sowie die Telekommunikationskosten für die Bestätigung und
Erinnerung des Parkvorgangs vom Nutzer zu tragen sind. Die Kosten für die
Nutzer belaufen sich je nach Anbieter auf 13,5 % der Parkgebühr zuzüglich der
jeweiligen Telefonkosten bzw. beim anderen Anbieter 0,12 €/0,18 €
(registriert/nichtregistriert). Beim letzteren sind die Telefonkosten bereits
enthalten.
Für die Stadt
Auch wenn die
Transaktionskosten auf den Nutzer umgelegt werden, müssen trotzdem von der
Stadt gewisse Kosten übernommen werden. Dies sind zum einen die
Einrichtungskosten für die Beschilderung (an den Automaten selbst und auf den
Parkplätzen) in Höhe von ca.
1.500 € und dann
noch Betriebskosten für das System. Diese belaufen sich mit allen Nebenkosten
(einschl. Telekommunikation) auf rund 450 € monatlich.
Ferner sind
möglicherweise noch Kosten für die Verbesserung der Empfangsmöglichkeiten für
Handys in den Parkhäusern erforderlich. Dies muss aber noch abschließend
geprüft werden.
Zusammenfassend ist
festzustellen, dass die Möglichkeit des Handy Parkens ein reiner Service für
die Bürger ist. Für die Stadt ergeben sich zusätzliche Kosten, Mehreinnahmen
bei den Parkgebühren sind nicht zu erwarten. Der Überwachungsaufwand erhöht
sich. Bei der Vorbereitung wurde auch festgestellt, dass die Angaben der
Anbieter des Parksystems bezüglich des Nutzungsgrades sehr positiv ausgedrückt
werden. In der Regel wird nur ein Anteil um die 5 % erreicht, manchmal auch
weniger.