Aufgrund
eines aktuell vorliegenden Bauantrages für die Flur-Nr. 449/10, Gem. Veldershof
Nähe Stettiner Straße muss der Stichweg (Flur-Nr. 449/11) erschlossen werden.
Es wird ein
Mischwasserkanal der Dimension DN 250 gebaut. Die Gesamtlänge beträgt 57,0 m.
Weiterhin werden zwei Revisionsschächte gebaut. Der neu zu errichtende Kanal
wird an den bestehenden Schacht M17_037 in der Stettiner Straße angeschlossen.
Die Länge
der Straße beträgt ebenfalls 57,0 m mit einem Wendeplatz als Abschluss. Die
Breite beträgt einschließlich der Borde 4,00 m. Die Wasserführung mit
Graniteinzeiler und Granittiefbord erfolgt einseitig auf der östlichen Seite.
Für die
Maßnahme (Kanal- und Straßenbau) lag eine Kostenschätzung des Ingenieurbüros
vor, die sowohl als Grundlage für die Honorarermittlung als auch für die
erforderlichen Haushaltsmittel 2013 diente.
Für den
Straßenbau wurden Baukosten in Höhe von 46.000,00 € und als Honorar rund
7.000,00 € ermittelt. In den Haushalt wurden auf der HhSt. 1.6373.9510
53.000,00 € eingestellt.
Für den
Kanalbau, einschließlich Nebenkosten, wurden auf der HhSt. 1.7075.9535
35.000,00 € eingestellt.
Nachdem
Mitte Dezember 2012 das Bodengutachten vorlag, änderten sich die
Randbedingungen für den Kanalbau gravierend. Der Boden ist nach DIN 18300 als
leicht lösbar bzw. Bodenklasse 3 zu klassifizieren und beim Lösen des Bodens
sind Erschütterungen daher nach Möglichkeit zu vermeiden. Diese Tatsache ist
vor allem im Hinblick auf die vorhandene Grenzbebauung (westliche Seite)
ausschlaggebend. Eine offene Bauweise mit Großflächenverbauelementen, wie ursprünglich
geplant, ist in diesem Bereich nicht mehr möglich. Als mögliche
Ausführungsvarianten standen eine Kanalpressung oder ein Verbau als
Trägerbohlwand zur Auswahl. Die Kosten für diese beiden Varianten sind in etwa
gleich hoch. Allerdings ergibt sich zu den ursprünglich angesetzten Kosten eine
erhebliche Steigerung.
Bei der Wahl
des Verfahrens entschied man sich in
enger Abstimmung zwischen Baugrundgutachter, Ingenieurbüro und Verwaltung für
die Pressung. Vorteile dieser Variante sind zum einen der deutlich reduzierte
Baustellenverkehr, weniger Lärmbelästigung und weniger Verschmutzung.
Berücksichtigt wurde hier auch, dass sich im Moment direkt neben dem Baufeld
ein Kindergarten befindet.
Die Maßnahme
wurde beschränkt ausgeschrieben; nach dem vorliegenden Submissionsergebnis
werden für den Straßenbau 47.900,00 € und für den Kanalbau 56.900,00 €
benötigt. Einschließlich der Nebenkosten für Honorar, Baugrunduntersuchung,
Beleuchtung, etc. werden somit benötigt:
|
|
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Hh
2013 |
Insgesamt
erforderlich |
Fehlbetrag |
Straßenbau |
HhSt. |
1.6373.9510 |
53.000
€ |
63.000 € |
10.000 € |
Kanalbau |
HhSt. |
1.7075.9535 |
35.000
€ |
70.000 € |
35.000 € |
Der Ansatz
für den Kanalbau einschließlich der Nebenkosten wird dabei aus den genannten
Gründen um rd. 35.000,00 € überschritten. Für den Straßenbau, inklusive
Nebenkosten und Beleuchtung, erhöhen sich die Kosten um ca. 10.000,00 €.
Gegenüber der Kostenschätzung ergeben sich die höheren Kosten aufgrund der
allgemein zum Teil anziehenden Baukosten im Bereich Tiefbau und den in der ursprünglichen
Kostenermittlung nicht berücksichtigten Zaunbaukosten.
Eine Deckung
der bislang nicht finanzierten Ausgaben beim Kanalbau ist zumindest teilweise
durch nicht benötigte Haushaltsmittel bei der Kanalbaumaßnahme Bruckgasse HhSt.
1.7024.9535 möglich. Hier werden nach derzeitigem Kenntnisstand rd. 20.000,00 €
nicht benötigt.
Das
wirtschaftlichste Angebot ist das der Firma Englhard Bau GmbH aus 92260
Ammerthal mit einer Angebotssumme von 104.781,57 € brutto.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1. Die Kostenentwicklung auf den HhSt.
1.7075.9535 und 1.6373.9510 wird zur Kenntnis genommen.
Die Deckung der benötigten Mittel erfolgt im
Nachtragshaushalt 2013 bzw. sofern kein Nachtrag aufgestellt wird als überplanmäßige
Ausgabe. Der zusätzliche Mittelbedarf in Höhe von 35.000,00 € bei der HhSt.
1.7075.9535 wird in Absprache mit dem FB2 gedeckt durch Einsparungen der HhSt.
1.7024.9535 „Kanäle Bruckgasse“ in Höhe von 20.000,00 € sowie durch die
Übertragung eines nicht mehr für seinen Zweck benötigten Haushaltsrestes auf
der HhSt. 1.7067.9535 „RÜB Erbsenboden“ in Höhe von 15.000,00 €.
Der Fehlbetrag bei der HhSt. 1.6373.9510 in
Höhe von 10.000,00 € wird ebenfalls durch Übertrag eines nicht mehr für seinen
Zweck benötigten Haushaltsrestes bei der HhSt. 1.7067.9535 „RÜB Erbsenboden“ in
Höhe von 10.000,00 € gedeckt.
2. Der Auftrag für den Straßen- und Kanalbau
Stich zur Stettiner Straße wird an die Firma
Englhard Bau GmbH, Amberger Str. 1, 92260
Ammerthal,
auf Grundlage des Angebots vom 04.03.2013
zum Angebotspreise von 104.781,57 €
(brutto) vergeben..