Betreff
Erschließung Stichweg bei Stettiner Straße, Kanal- und Straßenbau
Vorlage
FB 5/019/2013
Art
Beschlussvorlage

 

Aufgrund eines aktuell vorliegenden Bauantrages für die Flur-Nr. 449/10, Gem. Veldershof Nähe Stettiner Straße muss der Stichweg (Flur-Nr. 449/11) erschlossen werden.

Es wird ein Mischwasserkanal der Dimension DN 250 gebaut. Die Gesamtlänge beträgt 57,0 m. Weiterhin werden zwei Revisionsschächte gebaut. Der neu zu errichtende Kanal wird an den bestehenden Schacht M17_037 in der Stettiner Straße angeschlossen.

Die Länge der Straße beträgt ebenfalls 57,0 m mit einem Wendeplatz als Abschluss. Die Breite beträgt einschließlich der Borde 4,00 m. Die Wasserführung mit Graniteinzeiler und Granittiefbord erfolgt einseitig auf der östlichen Seite.

Für die Maßnahme (Kanal- und Straßenbau) lag eine Kostenschätzung des Ingenieurbüros vor, die sowohl als Grundlage für die Honorarermittlung als auch für die erforderlichen Haushaltsmittel 2013 diente.

Für den Straßenbau wurden Baukosten in Höhe von 46.000,00 € und als Honorar rund 7.000,00 € ermittelt. In den Haushalt wurden auf der HhSt. 1.6373.9510 53.000,00 € eingestellt.

Für den Kanalbau, einschließlich Nebenkosten, wurden auf der HhSt. 1.7075.9535 35.000,00 € eingestellt.

Nachdem Mitte Dezember 2012 das Bodengutachten vorlag, änderten sich die Randbedingungen für den Kanalbau gravierend. Der Boden ist nach DIN 18300 als leicht lösbar bzw. Bodenklasse 3 zu klassifizieren und beim Lösen des Bodens sind Erschütterungen daher nach Möglichkeit zu vermeiden. Diese Tatsache ist vor allem im Hinblick auf die vorhandene Grenzbebauung (westliche Seite) ausschlaggebend. Eine offene Bauweise mit Großflächenverbauelementen, wie ursprünglich geplant, ist in diesem Bereich nicht mehr möglich. Als mögliche Ausführungsvarianten standen eine Kanalpressung oder ein Verbau als Trägerbohlwand zur Auswahl. Die Kosten für diese beiden Varianten sind in etwa gleich hoch. Allerdings ergibt sich zu den ursprünglich angesetzten Kosten eine erhebliche Steigerung.

Bei der Wahl des Verfahrens entschied man sich  in enger Abstimmung zwischen Baugrundgutachter, Ingenieurbüro und Verwaltung für die Pressung. Vorteile dieser Variante sind zum einen der deutlich reduzierte Baustellenverkehr, weniger Lärmbelästigung und weniger Verschmutzung. Berücksichtigt wurde hier auch, dass sich im Moment direkt neben dem Baufeld ein Kindergarten befindet.

Die Maßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben; nach dem vorliegenden Submissionsergebnis werden für den Straßenbau 47.900,00 € und für den Kanalbau 56.900,00 € benötigt. Einschließlich der Nebenkosten für Honorar, Baugrunduntersuchung, Beleuchtung, etc. werden somit benötigt:

 

 

 

Hh 2013

Insgesamt erforderlich

Fehlbetrag

Straßenbau

HhSt.

1.6373.9510

53.000 €

63.000 €

10.000 €

Kanalbau

HhSt.

1.7075.9535

35.000 €

70.000 €

35.000 €

 

Der Ansatz für den Kanalbau einschließlich der Nebenkosten wird dabei aus den genannten Gründen um rd. 35.000,00 € überschritten. Für den Straßenbau, inklusive Nebenkosten und Beleuchtung, erhöhen sich die Kosten um ca. 10.000,00 €. Gegenüber der Kostenschätzung ergeben sich die höheren Kosten aufgrund der allgemein zum Teil anziehenden Baukosten im Bereich Tiefbau und den in der ursprünglichen Kostenermittlung nicht berücksichtigten Zaunbaukosten.

Eine Deckung der bislang nicht finanzierten Ausgaben beim Kanalbau ist zumindest teilweise durch nicht benötigte Haushaltsmittel bei der Kanalbaumaßnahme Bruckgasse HhSt. 1.7024.9535 möglich. Hier werden nach derzeitigem Kenntnisstand rd. 20.000,00 € nicht benötigt.

Das wirtschaftlichste Angebot ist das der Firma Englhard Bau GmbH aus 92260 Ammerthal mit einer Angebotssumme von 104.781,57 € brutto.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.  Die Kostenentwicklung auf den HhSt. 1.7075.9535 und 1.6373.9510 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Deckung der benötigten Mittel erfolgt im Nachtragshaushalt 2013 bzw. sofern kein Nachtrag aufgestellt wird als überplanmäßige Ausgabe. Der zusätzliche Mittelbedarf in Höhe von 35.000,00 € bei der HhSt. 1.7075.9535 wird in Absprache mit dem FB2 gedeckt durch Einsparungen der HhSt. 1.7024.9535 „Kanäle Bruckgasse“ in Höhe von 20.000,00 € sowie durch die Übertragung eines nicht mehr für seinen Zweck benötigten Haushaltsrestes auf der HhSt. 1.7067.9535 „RÜB Erbsenboden“ in Höhe von 15.000,00 €.

 

Der Fehlbetrag bei der HhSt. 1.6373.9510 in Höhe von 10.000,00 € wird ebenfalls durch Übertrag eines nicht mehr für seinen Zweck benötigten Haushaltsrestes bei der HhSt. 1.7067.9535 „RÜB Erbsenboden“ in Höhe von 10.000,00 € gedeckt.

 

2.  Der Auftrag für den Straßen- und Kanalbau Stich zur Stettiner Straße wird an die Firma

Englhard Bau GmbH, Amberger Str. 1, 92260 Ammerthal,

auf Grundlage des Angebots vom 04.03.2013 zum Angebotspreise von 104.781,57 € (brutto) vergeben..