Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Förderung der Generalsanierungskosten des ASB Kinderhauses Lauf
Vorlage
FB 2/010/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

 

  1. Der Stadtrat stimmt der Generalsanierung des ASB-Kinderhauses in 91207 Lauf a.d.Pegnitz, Südring durch den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)zur Schaffung einer 5-gruppigen Einrichtung mit 1 Krippegruppe (13 Plätze), 1 Kindergartengruppe (25 Plätze) und 3 Hortgruppen (75 Plätze) nach den Plänen und Kostenschätzungen des Architekten Ziselsberger vom 05.03.2013 zu.
  2. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt unter Zugrundelegung der o.g. Planung und Kostenschätzung und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Regierung von Mittelfranken bzw. Aufnahme in das „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ den gesetzlichen vorgeschriebenen Baukostenzuschuss von 50% der nicht gedeckten zuweisungsfähigen Kosten für die Krippe. Der Stadt Lauf a.d.Pegnitz gewährte Mittel aus dem Sonderförderprogramm werden direkt an den Träger weitergeleitet.

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt weiterhin gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für Neubau, Umbau, Erweiterung und Generalsanierung von Kindertageseinrichtungen“ für die Kindergarten- und Hortplätze einen Baukostenzuschuss i.H.v. 80% zu den zuweisungsfähigen Kosten.

Für die Gesamtbaumaßnahme wird somit zu den von der Regierung von Mittelfranken noch endgültig festzusetzenden zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von voraussichtlich 1.397.986,24 EUR ein Baukostenzuschuss in Höhe von 1.142.680,51 EUR gewährt.

  1. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt eine freiwillige Förderung von 80% der tatsächlichen Unterbringungskosten in Höhe von höchstens 115.000 EUR, dies entspricht einem Förderbetrag in Höhe von 92.000 EUR.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Zuwendungsanträge bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.
  3. Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 1.234.680,51 EUR (1.142.680,51 EUR Baukosten und 92.000 EUR Unterbringungskosten) werden im Haushalt als außerplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 1.4649.9880 zur Verfügung gestellt. Die Mehreinnahmen in Höhe von 495.029,36 EUR werden auf der Haushaltsstelle 1.4649.3610 vereinnahmt.

 

 

Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2012 einstimmig beschlossen, den Bedarf für das neue „ASB Kinderhaus“ mit einer Krippegruppe mit 13 Plätzen, einer Kindergartengruppe mit 25 Plätzen und 3 Hortgruppen mit jeweils 25 Plätzen mit Beginn des Kindertagesstättenjahres 2013/2014, spätestens jedoch zum 01.01.2014 anzuerkennen.

 

Der Arbeiter Samariterbund Lauf (ASB) betreibt seit 1989 in seinem Gebäude am Südring

3 in 91207 Lauf ein Kinderhaus mit 3 Hortgruppen.

Geplant ist nun die Errichtung einer weiteren Kinderkrippe im Erdgeschoss, sowie die

Errichtung einer Kindergartengruppe im Obergeschoss des Gebäudes. Dazu werden umfangreiche Umbauten im Bestand erforderlich. Weiterhin ist vorgesehen, das Gebäude im

Rahmen einer Generalsanierung energetisch nach ENEV 2009 zu ertüchtigen und eine

behindertengerechte Betreuung über alle Geschosse durch Einbau eines Personenaufzugs

zu ermöglichen.

 

Die Planungen und Kostenschätzungen wurden der Stadt Lauf a.d.Pegnitz am 06.03.2013 übergeben, gleichzeitig wurde ein Antrag auf Bezuschussung gestellt.

 

Die Kosten für die Generalsanierung belaufen sich auf 1.564.849 EUR, zusätzlich sind weitere Kosten für die Unterbringung während der Generalsanierung in Höhe von ca. 115.000 EUR notwendig. Die zuweisungsfähigen Kosten belaufen sich, vorbehaltlich der Prüfung der Baumaßnahme und Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten durch die Regierung von Mittelfranken, auf voraussichtlich 1.397.986,24 EUR.

 

Nachdem es sich bei den Krippenplätzen um neu geschaffene Plätze handelt, ist eine Bezuschussung der Plätze aus der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ voraussichtlich möglich. Nach dieser Richtlinie wird zu den zuweisungsfähigen Baukosten eine Förderung von 70% durch den Freistaat Bayern gewährt. Zusätzlich wird eine Ausstattungspauschale i.H.v. 1.250 EUR pro Platz gefördert. Die Stadt ist verpflichtet, die Förderung aus dem Sonderprogramm komplett an den Träger weiterzuleiten. Von den nach Abzug der Förderung verbleibenden zuweisungsfähigen Kosten tragen entsprechend der Richtlinie die Kommunen mindestens die Hälfte, freigemeinnützige oder sonstige Träger maximal die Hälfte.

 

Für die Hort- und Kindergärtenplätze erfolgt eine Bezuschussung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz nach Art. 27 BayKiBiG i.V.m. Art. 10 FAG abhängig vom Baukostenzuschuss den die Kommune an den Träger leistet. Um hier die Gleichbehandlung aller Träger zu gewährleisten ist ein Grundsatzbeschluss in Form einer Richtlinie erarbeitet wurden, die unter TOP 1 der 2. Kinder- und Jugendausschusssitzung behandelt wurde. Bei einem durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz geleisteten Fördersatz von 80% ergibt sich folgende Fördersituation:

 

Gesamtbaukosten:                                                                                      1.564.849,00 EUR

davon zuweisungsfähig:                                                                               1.397.986,24 EUR

 

zuw.fähig Krippe (113/Gesamtplätze/13 Krippenplätze)                                                       160.830,28 EUR

zuw.fähig Kiga/Hort (113/Gesamtplätze/100 Kiga-/Hortplätze)                                                   1.237.155,96 EUR

 

Zuw. aus Landes-/Bundesmitteln Krippe Baukosten (70% zuw.f. Kosten)                  112.581,19 EUR

Zuw. aus Landes-/Landesmitteln Krippe Ausstattung (13 x 1.250 EUR)         16.250,00 EUR

Zuw. Stadt Lauf Krippe (50% der nicht gedeckten zuw.fähigen Kosten)                                24.124,54 EUR     

Baukostenzuschuss Stadt für Kiga/Hort (80% der zuw.fähigen Kosten gem. RL)                   989.724,77 EUR

Zuwendungen durch Freistaat FAG 10 (36% des Baukostenzuschusses)                                 356.300,92 EUR

 

Zuwendungen an ABS (Stadt und Staat)                                                    1.142.680,51 EUR

Eigenanteil Träger:                                                                                        422.168,49 EUR

 

 

Für die Stadt Lauf a.d.Pegnitz fallen nach Abzug der Fördermittel Kosten i.H.v. 657.548,40 EUR an.

 

Für die Unterbringungskosten während der Generalsanierung i.H.v. ca. 115.000 EUR schlägt die Verwaltung vor, freiwillig ebenfalls einen Anteil von 80% der Mietkosten, höchstens 92.000 EUR zu übernehmen. Der Freistaat gewährt hierzu eine Mietkostenförderung von 30% der förderfähigen Jahresmiete. Förderfähig ist die tatsächlich gemietete Fläche, jedoch höchstens die empfohlene Raumprogrammfläche, der Förderung wird ein Mietpreis von höchstens 7,50 EUR monatlich pro m² und eine Mietdauer von höchstens 5 Jahren zugrunde gelegt.