Betreff
Antrag der Evang.-Luth. Kirchengemeinde auf Bezuschussung der Mehrkosten für die Kindertagesstätte Pusteblume, Kotzenhof
Vorlage
FB 2/009/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz übernimmt gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für Neubau, Umbau, Erweiterung und Generalsanierung von Kindertageseinrichtungen“ für die Generalsanierung und den Ersatzneubau des Kindergartens Pusteblume der Evangelischen Kirchengemeinde Lauf einen Baukostenzuschuss i.H.v. 80% zu den zuweisungsfähigen Kosten in Höhe von 1.120.574,45 EUR, dies entspricht einem Förderbetrag i.H.v. 896.459,56 EUR.

Sollten sich im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung die zuweisungsfähigen Kosten verringern, ist die Maßnahme den entsprechenden Gremien erneut vorzulegen.

Die notwendigen Mittel sind bei der Haushaltsplanung 2014 zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Anträge auf Zuwendungserhöhung bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.11.2010 der Baumaßnahme (Neubau und Generalsanierung) zur Errichtung eines viergruppigen Kinderhauses mit 3 Kindergartengruppen (80 Plätze) und einer Krippegruppe (14 Plätze) durch die Evangelische Kirchengemeinde Lauf zugestimmt. Weiterhin hat der Stadtrat beschlossen, den gesetzlich vorgeschrieben Baukostenzuschuss von 2/3 der zuweisungsfähigen Kosten für die Kindergartenplätze bzw. 50% des ungedeckten Bedarfs von den nach Abzug der Förderung verbleibenden zuweisungsfähigen Kosten für die Krippenplätze zu übernehmen. Fördermittel aus dem Sonderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ werden direkt an den Träger weitergeleitet.

 

Mit Bescheid der Regierung von Mittelfranken vom 28.12.2010 wurde für die Krippe eine Zuweisung i.H.v. 267.100 EUR zu zuweisungsfähigen Kosten i.H.v. 295.998,47 EUR festgesetzt. Für den Kindergarten (Neubau und Generalsanierung) wurden mit Bescheid vom 07.09.2011 zuweisungsfähige Gesamtkosten i.H.v. 1.041.067,22 EUR festgesetzt.

 

Für die Evang. Kirchengemeinde Lauf bedeutet dies eine Förderung der Stadt Lauf und des Freistaates Bayern i.H.v. 975.004,66 EUR. Zusätzlich wurde mit o.g. Beschluss eine freiwillige Förderung zu den Interims- und Abbruchkosten i.H.v. 161.000 EUR in Aussicht gestellt.

 

Aufgrund von Flächenänderungen noch vor Beginn der Bauphase wurde durch die Stadt am 17.04.2012 eine nachträgliche Anerkennung der zusätzlichen HNFl. i.H.v. 22,28 m² gestellt. Diese wurde mit Bescheid vom 20.12.2012 anerkannt, und die zuweisungsfähigen Kosten auf 1.120.574,45 EUR festgesetzt. Für die Evang. Kirchengemeinde Lauf bedeutet das eine Erhöhung der Zuschüsse um 53.004,82 EUR.

 

Durch die Änderung des Art. 27 BayKiBiG ist rückwirkend zum 01.01.2013 die bisher geltende Förderbeschränkung für Investitionsvorhaben an Kindertagseinrichtungen auf 2/3 der zuweisungsfähigen Kosten entfallen. Für bereits laufende Maßnahmen ist durch § 2 Abs. 5 des Änderungsgesetzes Übergangsregelung in Kraft getreten, hierbei werden Kosten, welche nach dem 22. Juni 2012 angefallen sind, nach neuem Recht gefördert. Bei laufenden Förderungen von Baukostenzuschüssen gilt dies dann, wenn zwischen dem Träger und der Kommune die Gewährung des Baukostenzuschusses an das neue Recht angepasst wurde.

 

Es wird aus Gleichbehandlungsgründen vorgeschlagen, die Förderung des Kindergartenbereiches an die Regelungen der neuen Richtlinie (siehe TOP 1) anzupassen. Nachfragen bei der Regierung von Mittelfranken haben ergeben, dass eine nachträgliche Erhöhung der Baukostenzuschüsse durch die Kommune (für alle Kosten ab dem Stichtag 22.06.2012) eine Erhöhung der staatlichen Zuschüsse ermöglicht. Nach den der Stadt Lauf a.d.Pegnitz vorliegenden Unterlagen sind vor dem 22.06.2012 nur geringe Kosten in den zuweisungsfähigen Kostengruppen angefallen, so dass aus Vereinfachungsgründen vorgeschlagen wird, auf die gesamten zuweisungsfähigen Kosten für den Kindergarten (Neubau und Generalsanierung) einen Fördersatz gemäß der Richtlinie zu gewähren.

 

Dies würde folgende Fördersituation bedeuten:

                                                                                                          bisher:            neu:

Kindergarten

 

 

 

 

 

 

 

Neubau

 

 

 

zuweisungsfähige Kosten

670.388,40

746.586,00

 

Förderung an evang. Kirchengemeinde (bisher 2/3, neu: 80%)

446.925,60

597.268,80

 

 

 

 

 

Generalsanierung

 

zuweisungsfähige Kosten

370.678,82

373.988,45

 

Förderung an evang. Kirchengemeinde (bisher 2/3, neu: 80%)

247.119,21

299.190,76

 

 

 

 

 

Kinderkrippe

 

 

 

 

zuweisungsfähige Kosten

295.998,47

295.998,47

 

Förderung an evang. Kirchengemeinde

267.100,00

267.100,00

 

Anteil Stadt (50% der zuweisungsfähigen Baukosten (277.319,69 EUR) ./. Förderung (249.600 EUR))

13.859,85

13.859,85

 

Freiwillige Förderung

 

 

 

 

 

 

 

Interims- und Abbruchkosten

 

Kosten lt. Kostenschätzung vom 02.12.2010

241.000,00

241.000,00

 

Förderung an evang. Kirchengemeinde (2/3 Anteil lt. StRB vom 25.11.2010)

160.666,67

160.666,67

 

zuweisungsfähige Kosten Kinderhaus

1.337.065,69

1.416.572,92

 

Interims- und Abbruchkosten

241.000,00

241.000,00

 

 

 

 

 

voraussichtl. Förderung durch Stadt nach BayKiBiG

975.004,66

1.177.419,41

 

voraussichtl. Förd. Interims-/ Abbruchkosten (freiwillig)

160.666,67

160.666,67

 

 

 

 

 

Förderung durch Regierung (Neubau u. Sanierung Kiga)

278.000,00

ca. 339.000,00

 

Förderung durch Regierung (Kinderkrippe)

267.100,00

267.100,00

 

Förderung durch Regierung (Unterbringungskosten)

??

??

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt erhöht sich die durch die nachträgliche Anerkennung der zusätzlichen HNFl. durch die Regierung und die Verbesserung des Fördersatzes von bisher 2/3 der zuweisungsfähigen Kosten auf 80% der zuweisungsfähigen Kosten der Zuschuss an die evangelische Kirche um 202.414,75 EUR.

 

Da die Auszahlung von 20% des Gesamtzuschusses erst nach Prüfung der Maßnahme durch die Regierung von Mittelfranken erfolgt, werden die Mittel frühestens im Haushalt 2014 benötigt.