Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

1.         Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.

 

2.         Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage aufgeführt. Die in Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.         Die Einbeziehungssatzung „Neunhof – Ochsenkopfstraße“ in der Fassung vom 26.07.2022 wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.