Beschluss:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Gewerbesteuerhebesatz wird mit 350% ab dem Haushaltsjahr 2023 festgesetzt. Die Grundsteuerhebesätze A und B werden mit jeweils 350% unverändert beibehalten. Die beiliegende Hebesatzsatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.