Beschluss:

 

Der Stadtrat genehmigt die gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c i. V. § 9 Abs. 1 Ziff. 1 Buchstabe b der GeschO überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2021 aus der Jahresrechnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz und der Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard. Der Gesamtbetrag der überplanmäßigen Ausgaben in der Entscheidungskompetenz des Stadtrates mit 6.365.563,69 EUR (Stadt Lauf a.d.Pegnitz) und 40.761,56 EUR (Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard) werden nachträglich genehmigt.

 

Die Zusammenstellung der Überschreitungen ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Abstimmung:     Ja: 30                   Nein: 0

 

Beschluss:

 

Gemäß Ziff. V der Budgetrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Peg. genehmigt der Stadtrat den Übertrag nicht verbrauchter Budgetmittel in Höhe von insgesamt 143.984,30 EUR vom Haushaltsjahr 2021 in das Haushaltsjahr 2022. Der Übertrag erfolgt in Form von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushalts.

 

Abstimmung:     Ja: 30                   Nein: 0

 

Beschluss:

 

 

Der Stadtrat hat Kenntnis von den vorhandenen und gebildeten Haushaltsresten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt.

 

Gesetzlich in Abgang zu stellen waren Einnahmereste i. H. v. 2.947.500 EUR.

Aus den zum weiteren Übertrag vorhandenen möglichen Haushaltsausgaberesten der Vorjahre in Höhe von 7.601.661,57 EUR  wurden 226.306,32 EUR in Abgang gebracht.

Im übertragenen Betrag von 19.085.386,52 EUR sind alle bereits vorab beschlossenen Umsetzungen bzw. Übernahmen nach 2022 enthalten.