Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung
eines Sichtschutzzauns auf dem Grundstück FlNr. 212/23 der Gemarkung
Wetzendorf, Obstweg 1, einschl. der erforderlichen Befreiung von der
Einfriedungshöhe (1,20 m gemäß Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 16 „Südlich
von Wetzendorf“) auf 2,0 m Höhe mit der Maßgabe, dass vor der Sichtschutzwand
ein mind. 50 cm breiter Pflanzstreifen verbleibt und die Wand dicht begrünt
wird.
Der bereits genutzte städtische Grundstücksstreifen kann einbezogen werden,
wenn ihn der Antragsteller erwerben wird. Entsprechend geänderte Planunterlagen
sind vorzulegen.