Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung eines Sichtschutzzauns auf dem Grundstück FlNr. 212/23 der Gemarkung Wetzendorf, Obstweg 1, einschl. der erforderlichen Befreiung von der Einfriedungshöhe (1,20 m gemäß Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 16 „Südlich von Wetzendorf“) auf 2,0 m Höhe mit der Maßgabe, dass vor der Sichtschutzwand ein mind. 50 cm breiter Pflanzstreifen verbleibt und die Wand dicht begrünt wird.

Der bereits genutzte städtische Grundstücksstreifen kann einbezogen werden, wenn ihn der Antragsteller erwerben wird. Entsprechend geänderte Planunterlagen sind vorzulegen.