Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Rückzahlung i. H. v. 135.000,00 € ist in Form einer Umschuldung über das Trägerdarlehen der Stadt an den Abwasserbetrieb abzuwickeln. Der Mittelrückfluss erfolgt wie üblich über die turnusmäßige Tilgung und angemessene Verzinsung der Restschuld zum Ende des Kalenderjahres.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Rückzahlungsverpflichtung fristgerecht bis zum 16.05.2022 an die Landesförderbank Bayern zu erfüllen und das o. g. Verfahren buchhalterisch entsprechend abzubilden.