Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Vergaberichtlinien für das Baugebiet Lauf-Vogelhof werden wie folgt geändert:

 

In Punkt 2 der Vergaberichtlinien:

 

Die Bewerber (bei Ehegatten beide Personen) müssen volljährig sein und dürfen bis zum jeweiligen Stichtag das 40. Lebensjahr (bei Ehepartnern oder eheähnlichen Lebensgemeinschaften jeweils der Jüngere) noch nicht vollendet haben. Es werden auch Bewerber berücksichtigt, wenn beide das 40. Lebensjahr vollendet haben, sofern mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. 

 

In Punkt 3 der Vergaberichtlinien:

 

Punkt 3 der Vergaberichtlinien wird ersatzlos gestrichen.

 

 

In Punkt 4.3. der Vergaberichtlinien:

 

Das zu versteuernde Einkommen der Bewerber (Familieneinkommen) muss dargelegt werden. Maßgebend ist der Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor der Bewerbung. Als Nachweis sind die Steuerbescheide vorzulegen. Die zu erreichende Anzahl der Punkte ist in Ziffer 6.6 aufgeführt.

 

Ab einem Einkommen von 75.000 Euro erhöht sich der Kaufpreis für das Baugrundstück je Überschreitung von vollen 10.000 Euro um jeweils 20,--/m².

 

 

 

 

 

 

In Punkt 6.6 wird hinzugefügt:

 

„bis 80.000 Euro        -1 Punkt

bis 85.000 Euro          -2 Punkte

bis 90.00 Euro            -3 Punkte

(für jede weitere 5.000 Euro jeweils -1 Punkt)