Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Einzelgaragen und Carport auf dem Grundstück FlNr. 1519/4 der Gemarkung Lauf in der vorgelegten Form, da sich das Gebäude nach § 34 BauGB einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Aufgrund nachbarlicher Einwendungen wird die Verwaltung beauftragt, mit Bauherr und Nachbarn ein Gespräch zu führen, um eventuell zu einer Kompromisslösung zu gelangen.