Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Neuerrichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgaragen auf dem Grundstück FlNr. 377/4 Gemarkung Schönberg, Graubühlstraße 8, wenn die Nachweise gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a-d BauGB erbracht werden.

 

Auf den erforderlichen Waldabstand (25m) wird hingewiesen.

 

Die Verträglichkeit mit den Immissionen aufgrund der Bewirtschaftung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen ist zu gewährleisten