Sitzung: 26.04.2022 BUAS/015/2022
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss beschließt:
Der Bau- und
Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Neuerrichtung eines
Wohngebäudes mit Doppelgaragen auf dem Grundstück FlNr. 377/4 Gemarkung
Schönberg, Graubühlstraße 8, wenn die Nachweise gem. § 35 Abs. 4 Satz 1
Nr. 2 a-d BauGB erbracht werden.
Auf den
erforderlichen Waldabstand (25m) wird hingewiesen.
Die Verträglichkeit
mit den Immissionen aufgrund der Bewirtschaftung angrenzender
landwirtschaftlicher Flächen ist zu gewährleisten