Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Zenger erklärt, dass im Hinblick auf den Neubau des Alten- und Pflegeheimes vor ca. zwei Jahren ein Architektenwettbewerb stattfand. Dieser Wettbewerb erfolgte jedoch unter komplett anderen Voraussetzungen als diese jetzt aktuell sind. Wesentliche Änderungen ergaben sich in der Erhöhung der Platzkapazität auf 120 Plätze aus wirtschaftlichen Gründen und durch die strengen Vorgaben des Bezirks Mittelfranken für die Kostenobergrenze. Durch die Veränderung dieser wesentlichen Eckpunkte konnte die Wettbewerbsplanung nicht übernommen werden. Nach der Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde im Dezember 2009 das Architektenbüro Seidel, als seinerzeitiger Wettbewerbssieger, erneut beauftragt, eine Planung mit den Veränderungen durchzuführen. Die Aufstellung der Kosten erfolgte sehr akribisch, teils bereits mit Angebotseinholungen, so dass zu Beginn der erneuten Planungsphase mit relativ genauen Zahlen gerechnet werden kann. So kann man bereits sehen, ob die Toleranzgrenze von +/- 5 % eingehalten werden kann. Zunächst wird heute der Entwurf des Architektenbüros vorgestellt.

 

Herr Seidel stellt den Anwesenden den Vorentwurf des künftigen Alten- und Pflegeheimes vor und erläutert, dass im Vergleich zu dem im Wettbewerb 2008 eingereichten Entwurf vieles geändert werden musste. Damals wurden die 99 geforderten Plätze in einem dreigeschossigen Baukörper mit entsprechenden Innenhöfen und Gliederung des Gebäudes und der Dachlandschaft berücksichtigt. Die damaligen Kostenschätzungen lagen zwischen zehn und elf Millionen Euro. Im ersten Entwurf lagen die Bruttokosten pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche (BGF) zwischen 370 Euro und 428 Euro. Aufgrund der Wirtschaftlichkeitsanalyse wurde nun versucht, 120 Betten auf möglichst kompaktem Raum unterzubringen und möglichst wenig Grundfläche zu benötigen. Um eine Basis zu finden, auf der weitere Entscheidungen getroffen werden können, wurden die Kostenschätzungen so durchgeführt, dass die Toleranzgrenze von 5 % eingehalten werden konnte. In diesem Zuge wurden bereits Angebote eingeholt und Leistungsverzeichnisse vorbereitet. Folglich steht die nun ermittelte Basis auf einem sicheren Fundament.

 

Das Gebäude selbst ist in zwei Teile gegliedert, da es die Forderung des Nutzers war, pro Geschoss zwei Gruppen á 16 Betten unterzubringen. An der Frontseite des Gebäudes werden sich der Eingang sowie eine Terrasse befinden. An der Rückseite des Gebäudes befindet sich der Demenzgarten. Im Erdgeschoss ist der geschützte Bereich mit 24 Betten untergebracht. Ebenso sind dort der Verwaltungsbereich und eine Cafeteria angesiedelt. In jedem der vier Geschosse befindet sich mittig ein Stützpunkt, von dem aus sich ohne Probleme die jeweils zwei Gruppen überschauen lassen. Um diesen zentralen Raum nicht zu dunkel zu gestalten, werden hier große Öffnungen, die bis unter das Dach reichen, eingebaut. So wird auch dieser Bereich mit ausreichend Licht versorgt. In diesem zentralen Bereich befinden sich auch die Aufenthaltsbereiche, die möglichst offen gestaltet wurden, um eine flexible Nutzung zu ermöglichen. Im Untergeschoss wurde eine Teilunterkellerung, die bis zum Treppenhaus reichen würde, eingeplant. Dort befinden sich die Technikräume, die Vollküche und Nebenräume. Es wird ein Lastenaufzug, der die Beförderung der Mülltonnen ebenso wie den Weg für den Bestatter erleichtern soll, eingebaut. Im oberen Bereich wird es zwei Aufzüge geben. Hierbei kann es sich um zwei Bettenaufzüge oder einen Bettenaufzug und einen Personenaufzug handeln.

 

Im Bereich der Kosten wurde die Aufgabe erteilt, verschiedene Energieformen miteinander zu vergleichen. Es wurden die Energievarianten nach EnEV 2007 (damaliger Stand), nach EnEV 2009 und nach EnEV 2009 minus 30 % (KfW 70)  gegenübergestellt. Die Sollvorgabe wurde aus den Vorgaben des Bezirks auf 9.843.500 Euro errechnet. Nach dem Energiestandard EnEV 2007 würden Kosten in Höhe von 10.179.859,82 Euro dieser Sollvorgabe gegenüberstehen. Nach dem Energiestandard EnEV 2009 würden zusätzlich 119.856,45 Euro anfallen. Bei der Variante EnEV 2009 minus 30 % wurden zwei Alternativen verglichen. Es besteht die Möglichkeit, diesen Standard mit einer Holzpelletheizung zu erreichen, wobei im Vergleich zu EnEV 2007 383.996,65 Euro hinzukämen oder mit einem Blockheizkraftwerk (BHKW), das 223.974,25 Euro zusätzliche Kosten verursachen würde. Dazu kommen noch die Kosten für die Vollküche, die Cafeteria und die Sonderwünsche mit einer Gesamthöhe von 459.911,72 Euro. Die Summe der Sonderwünsche in Höhe von 165.358,04 Euro setzen sich aus dem Wunsch der Kühlung der Küche für 58.700,00 Euro, den Sonderwünschen im Bereich der Außenanlagen für 61.862,15 Euro und dem möglichen zweiten Bettenaufzug anstelle des Personenaufzugs für 18.950,50 Euro zusammen. Weiter gibt es die Möglichkeit, ein Teilgrundstück zu veräußern und die Cafeteria zu verpachten, um zusätzliche Erlöse zu erzielen.      

 

In Bezug auf die Flächenkennwerte stellt der Bezirk die Vorgabe, eine Nettogrundfläche von 5.202 m² zu erfüllen. Diese Vorgabe wird mit dem neuen Entwurf um 276 m² überschritten. Bei diesen Flächen sind die Cafeteria und die Vollküche mit enthalten. Der Bezirk legt pro Einzelzimmer eine Fläche von 43,4 m² fest. Wenn man dies mit den zusätzlichen 21 Betten multipliziert, kommt man auf eine Mehrfläche von rund 900 m². Im Vergleich zu dem Erstentwurf werden jedoch nur rund 200 m² mehr benötigt.

 

Bei den Kostenkennwerten muss festgestellt werden, dass bei der Standardvariante EnEV 2007 die vorgegebenen 82.000 Euro Gesamtkosten pro Platz nicht eingehalten werden können. Hier gibt es eine Überschreitung von 3,5 % auf 84.832,17 Euro. Bei der Variante EnEV 2009 betragen die Gesamtkosten pro Platz 85.830,97 Euro. Bei den Varaianten EnEV 2009 minus 30 % liegen die Kosten bei der Variante mit einem Holzpelletkessel bei 88.032,14 Euro und bei der Variante mit einem Blockheizkraftwerk bei 86.698,62 Euro.

 

Herr Dr. Leutner erklärt, dass im CO2-Emmissions-Vergleich der unterschiedlichen Varianten klar erkennbar ist, dass die Variante EnEV 2009 minus 30 % mit einem Holzpelletkessel mit 27 t CO2 pro Jahr die emissionsärmste Variante darstellt. Die Variante EnEV 2009 minus 30 % mit einem Blockheizkraftwerk (BHKW) liegt mit einem CO2 Verbrauch von 66 t pro Jahr direkt dahinter. Bei der Variante mit dem BHKW kann die Energie sehr gut verwendet werden. Bei einem BHKW handelt es sich um einen Motor, der Wärme und elektrische Energie erzeugt. Die erzeugte elektrische Energie kann dann entweder im eigenen Haus genutzt oder in das öffentliche Netz eingespeist werden. In beiden Fällen hätte man in gewisser Weise einen Erlös für den erzeugten Strom. Bei der Holzpelletsvariante würde man einen sehr geringen Anteil von 124 MWh/Jahr an Primärenergie benötigen, da es sich hierbei um einen nachwachsenden Rohstoff handelt. Allerdings darf man die Anschaffungskosten für die einzelnen Maschinen nicht außer Acht lassen. Bei der Holzpelletvariante entstehen immense Kosten für die Anschaffung des Kessels und man benötigt entsprechende Speicherkapazitäten für die Pellets. Bei der Variante mit dem BHKW entstehen ebenfalls Kosten für Anschaffung der Anlage. Die Variante mit Hackschnitzel wurde nicht weiter verfolgt, da hier enorme Speicherkapazitäten beispielsweise in Form eines Silos benötigt werden und relativ häufig Hackschnitzel angeschafft werden müssen. Hiervon wird abgeraten.

 

Abschließend empfiehlt das Architektenbüro im Hinblick auf die Qualität in funktionaler und energetischer Weise für ein in der Zukunft gut funktionierendes Alten- und Pflegeheim den Energiestandard EnEV 2009 minus 30 % in der Variante mit dem BHKW umzusetzen. Weiter sollten die Vollküche und die Cafeteria realisiert werden, auch wenn die Cafeteria nicht gefördert wird. Ebenso sollten die Lichthöfe beibehalten bleiben, um eine innerräumliche Qualität zu gewährleisten. Außerdem sollten alle Möglichkeiten der Einsparung z.B. Verpachtung der Cafeteria oder Veräußerung des Teilgrundstücks genutzt werden.

 

Herr Zenger verweist auf die Arbeitsunterlage und stellt fest, dass die Endsummen mit dem Vortrag von Herrn Seidel übereinstimmen. Die Variante EnEV 2007 wurde mit in die Planung einbezogen, um eine Vergleichsmöglichkeit gegenüber dem Bezirk aufzuweisen, da dieser seine Kostenobergrenze von 82.000 Euro pro Platz seit der EnEV 2007 nicht geändert hat. Gebaut werden muss jedoch nach EnEV 2009. Auch das Stadtbauamt hält eine Vollküche und eine Cafeteria für sinnvoll, soweit dies finanzierbar ist. Bis auf kleinere mögliche Einsparpotenziale beurteilt das Bauamt den Entwurf des Architektenbüros als gut. Trotz des bereits guten Entwurfs wird jedoch eine Differenzsumme offen bleiben, die nicht vom Bezirk gefördert wird. Nun muss noch geprüft werden, wie diese Differenz finanziert werden kann. 

 

Vorsitzender ergänzt, dass im weiteren Verfahren die Kosten optimiert werden müssen. Nach dem Meinungsbildungsprozess und der Optimierung der Investivkosten wird die Abstimmung mit dem Bezirk erfolgen. Aufgrund dessen, dass die Stadt Lauf a.d.Pegnitz dem integrierten Klimaschutzplan beigetreten ist, muss abgeklärt werden, ob durch die Einstellung der energetischen Maßnahmen in den Klimaschutzplan die Möglichkeit besteht, Fördergelder im Rahmen des integrierten Klimaschutzplanes vom Wirtschaftministerium zu erhalten. Ebenfalls ist in Bezug auf das BHKW eine Zusammenarbeit mit den Städtischen Werken zu klären. Nach der Einholung dieser erforderlichen Erkenntnisse wird die Verwaltung den weiteren Zeitplan abstimmen und auch die Möglichkeiten der Finanzierung abklären.

 

Herr Stadtrat Horlamus erkundigt sich, ob es üblich ist, Einzelzimmer zu bauen, die sich mit einem anderen Einzelzimmer ein Badezimmer teilen.

 

Herr Miehling erklärt, dass dies durchaus denkbar und möglich ist. Dies ermöglicht es unter anderem auch Ehepaaren, gemeinsam untergebracht zu werden oder dass eine Person zwei Zimmer in Anspruch nehmen kann, wenn diese den doppelten Investitionssatz tragen kann. Im Vergleich zum Erstentwurf wurde im neuen Entwurf die Anzahl der Einzelzimmer mit Badezimmer erheblich vermehrt.

 

Herr Stadtrat Grand begrüßt den Entwurf und stellt fest, dass aus der Wirtschaftlichkeitsanalyse der Fa. Schwan & Partner ebenfalls hervorgeht, dass man eine Vollküche einbauen sollte, und so auf eine so genannte Verteiler- und Spülküche gut verzichtet werden könnte. Herr Grand möchte nun wissen, wie dies in dem neuen Alten- und Pflegeheim vorgesehen ist und ob dieses zu größeren Einsparungen führen würde. 

 

Herr Miehling erklärt, dass vor drei Wochen die Speisenversorgung im Alten- und Pflegeheim umgestellt wurde. Die Tablettversorgung wird durch eine „Schöpfversorgung“ in den Aufenthaltsbereichen abgelöst. Diese Variante ermöglicht es dem Personal individuell auf die Wünsche der Bewohner einzugehen und fördert gleichzeitig die sozialen Kontakte. Im gleichen Zuge dieser Umstellung wurde die bereits 14-jährige und sehr anfällige Spülstraße, die immer von zwei Personen bedient werden musste, durch eine Haubenspülmaschine ersetzt, die nun nur noch von einer Person bedient werden muss. Diese Haubenspülmaschine soll auch in das neue Gebäude integriert werden. Somit wird nicht in den einzelnen Stationen sondern zentral gespült.

 

Herr Stadtrat Maschler bedankt sich für den guten Entwurf und die sehr genauen Kosten. Weiter erklärt er, dass es der CSU-Fraktion sehr wichtig ist, eine Vollküche und eine Cafeteria zu installieren. Die Cafeteria könnte in diesem Zuge beispielsweise auch an Vereine vermietet werden oder für Familienfeste genutzt werden. Auch der Demenzgarten war ein großes Anliegen der CSU-Fraktion und wurde sehr gut umgesetzt.

 

Herr Stadtrat Auernheimer stellt fest, dass die Energieeinsparung von Holzpellets im Vergleich zu dem BHKW signifikant ist und erkundigt sich, wie die Amortisationsdauer der Varianten ist und warum das BHKW dem Holzpelletskessel vorgezogen wird.

 

Herr Seidel erklärt, dass in Bezug auf die Kosten das BHKW dem Holzpelletskessel vorzuziehen ist. Außerdem wäre es in absehbarer Zeit möglich Biogas zu bekommen, was dann wiederum Fördermittel einbringen könnte.

 

Herr Stadtrat Herrmann erkundigt sich, ob es im neuen Gebäude auch einen Raum wie den derzeitigen Speiseraum geben wird oder ob dort lediglich die Cafeteria als einziger großer Raum verfügbar wäre. Weiter erkundigt er sich, für wie viele Personen die Cafeteria ausgelegt ist.

 

Herr Miehling erklärt, dass künftig die Aufenthaltsräume in den einzelnen Stationen für die Essenszeiten genutzt werden. Dies ist bereits jetzt schon der Fall. Lediglich die Station 3 nutzt derzeit den großen Speisesaal, weil dort kein Aufenthaltsraum zur Verfügung steht. An größeren Veranstaltungen nehmen gegenwärtig rund 50 Bewohner teil, die dann ebenfalls im großen Speisesaal Platz finden.

 

Herr Seidel ergänzt, dass die neue Cafeteria eine Größe von 83 m² aufweist. Dies bedeutet, dass auch dort zwischen 50 und 60 Bewohner Platz finden können. Die Aufenthaltsbereiche in den einzelnen Geschossen können zusammengelegt werden, so dass auch dort jeweils ein großer Bereich entsteht.

 

Vorsitzender fasst zusammen, dass sich die Verwaltung weiterhin an einer Vollküche orientieren soll, dass die Cafeteria ebenfalls eingerichtet werden soll und ebenso soll die Idee der Gemeinschaftsräume auf den Stationen weiter verfolgt werden. Im energetischen Bereich wird die Variante mit BHKW favorisiert und sollte in der Meinungsbildung mit berücksichtigt werden. Weiter wird festgehalten, dass der Demenzgarten weiterhin gewünscht wird.

 

Herr Miehling fügt noch hinzu, dass der zweite Aufzug nicht zwingend ein Bettenaufzug sein muss.

 

Herr Herrmann erkundigt sich, ob im Dementenbereich nicht mehr Betten eingerichtet werden sollten, um in diesem Bereich einen Schwerpunkt legen zu können.

 

Herr Miehling erklärt, dass die 24 Plätze in diesem Bereich ausschließlich für Personen zur Verfügung stehen, die beschützt werden müssen. Es gibt auch Personen, die an Demenz erkrankt sind, jedoch nicht beschützt werden müssen. Diese Personen können auch auf einer offenen Station untergebracht werden.

 

Herr Sgrai ergänzt, dass auch in den oberen Geschossen die Möglichkeit besteht, Bereiche abzutrennen und so einen beschützenden Bereich zu schaffen. Dr. Seitz weist auf die juristische Problematik hin.

 

Vorsitzender ergänzt seine Zusammenfassung und erklärt, dass die Verwaltung die Kosten weiter optimieren und dementsprechend mit dem Bezirk in Verhandlungen treten wird. Anschließend wird ein Zeit- und Finanzierungsplan erstellt. Weiter informiert er die Anwesenden darüber, dass Herr Fischer von der Pegnitz-Zeitung am 23.04.2010 zu einem Gespräch in das Rathaus kommen wird, um sich über die heutige Sitzung zu informieren.