Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Anfragen von Netzbetreibern zur Erweiterung von Mobilfunkanlagen auf vorhandenen Standorten, die in die Kategorie A und B des Gutachtens zur Standortbewertung Mobilfunk vom 17.06.2021 eingruppiert werden können, erhalten künftig von städtischer Seite her Zustimmung.

 

Bei sonstigen Standorten und im Falle eines neu geplanten Standortes soll darüber hinaus jeweils eine gutachterliche Einschätzung eingeholt werden.