Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5

Frau Gatterer trägt den Sachverhalt entsprechend der Sitzungsvorlage vor.

 

Frau Reichenberger beantragt, dass der Beschluss für die Neuregelung der Eigentumsverhältnisse am Schulgebäude und für die energetische und bauliche Sanierung des Schulgebäudes in den Fraktionen beraten wird.

 

Vorsitzender weist darauf hin, dass der Beschluss bis spätestens 31.05.2010 zu fassen ist, da ansonsten die Fördervoraussetzungen entfallen. Weiter gibt er den Geschäftsordnungsantrag, den Beschluss für die Neuregelung der Eigentumsverhältnisse am Schulgebäude und für die energetische und bauliche Sanierung des Schulgebäudes in den Fraktionen zu beraten an den Kinder- und Jugendausschuss weiter und bittet um Abstimmung.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss hat den Geschäftsordnungsantrag mehrheitlich abgelehnt mit 5 : 8 Stimmen.

 


Beschluss:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Stadtrat

 

a)      dass das Eigentum am Grundstück samt Schulgebäude der Grundschule Kirchröttenbach mit erfolgter Abwicklung des Schulverbandes Eckental den drei beteiligten Kommunen in folgendem Verhältnis zusteht:

Stadt Lauf a.d.Pegnitz zu 13,513 %, Markt Eckental zu 36,937 % und Markt Schnaittach zu 49,550 %.

Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen rechtlichen Schritte zu veranlassen um den Zweckverband abzuwickeln und das Eigentum an Grundstück und Schulgebäude zu regeln. Die notwendigen Kosten für die Eintragung des Eigentums sind im Nachtragshaushalt 2010 einzuplanen.

 

b)      der energetischen Sanierung und der Teilsanierung des Schulgebäudes Kirchröttenbach unter Federführung des Marktes Schnaittach zuzustimmen. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz trägt entsprechend der Anteile im öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 08.07.1985/01.09.1985/04.09.1985 nach Abzug der Gelder aus dem Konjunkturpaket II die anfallenden Kosten in Höhe von maximal 66.000 €. Die Kosten in Höhe von 66.000 € sind im Nachtragshaushalt 2010 einzuplanen.