Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die anfallenden Kosten für die jeweiligen Machbarkeitsstudien werden als bedingter Zuschuss gewährt. Der Zuschuss i. H. der vollen Kosten wird dabei unter der Bedingung gewährt, dass nach Abschluss der Fusion keine erheblichen Gewinne zu Buche stehen. Hierdurch soll vermieden werden, dass durch die Gewährung der Zuschüsse die Vereine überproportional gefördert werden.