Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts rückwirkend zum 01.01.2022. Gemäß dem neu eingefügten Satz 2 in Abs. 7 des Paragraphen 3 erhalten die Ortssprecher eine Pauschale von monatlich 50,00 Euro zum Ausgleich der durch die Ladungen in elektronischer Form verursachten Mehraufwendungen.

Die Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.