Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Der Stadtrat erlässt auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) eine neue Bestattungssatzung, die als Anlage beigefügt ist.