Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Wohngebäudes auf dem Grundstück FlNr. 309 der Gemarkung Beerbach, Tauchersreuther Hauptstraße 26 und zur Befreiuung vom Bebauungsplan Nr. 40 „Baugebiet westlich von Tauchersreuth“

 

-       Wohngebäude außerhalb der Baugrenze.

 

Das Gebäude liegt hälftig außerhalb des Bebauungsplanes Nr. 40 und ist für diesen Teil nach § 35 BauGB zu beurteilen, der Flächennutzungsplan mit der Darstellung „Wohnbauflächen“ steht dem Vorhaben nicht entgegen.

Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind nachzuweisen.

Eine Ortsrandeingrünung mit heimischen Gehölzen ist zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.

Maßnahmen zum Schutz gegen Oberflächenwasser, auch aus dem angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, sind vom Bauherrn auf eigene Kosten vorzusehen.

Ein Anschluss an der städt. Kanalisation ist entweder auf Privatgrund (Flurnummer 304/2) mit Hebeanlage oder möglicher Kanalanschlusspunkt bei E09_P023 im öffentlichen Feld- und Waldweg Hinterwiesenweg möglich. Entsprechende Genehmigungen etc. sind vor der Ausführung einzuholen. Der Bauherr hat die Kosten für den Anschluss an die städtische Kanalisation selbst zu tragen.