Sitzung: 07.12.2021 BUAS/012/2021
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss beschließt:
Der
Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines
Wohngebäudes auf dem Grundstück FlNr. 309 der Gemarkung Beerbach,
Tauchersreuther Hauptstraße 26 und zur Befreiuung vom Bebauungsplan Nr. 40
„Baugebiet westlich von Tauchersreuth“
- Wohngebäude außerhalb der
Baugrenze.
Das
Gebäude liegt hälftig außerhalb des Bebauungsplanes Nr. 40 und ist für diesen
Teil nach § 35 BauGB zu beurteilen, der Flächennutzungsplan mit der Darstellung
„Wohnbauflächen“ steht dem Vorhaben nicht entgegen.
Gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind nachzuweisen.
Eine
Ortsrandeingrünung mit heimischen Gehölzen ist zu pflanzen und dauerhaft zu
erhalten.
Maßnahmen
zum Schutz gegen Oberflächenwasser, auch aus dem angrenzenden
landwirtschaftlichen Flächen, sind vom Bauherrn auf eigene Kosten vorzusehen.
Ein Anschluss an der städt. Kanalisation ist entweder auf
Privatgrund (Flurnummer 304/2) mit Hebeanlage oder möglicher
Kanalanschlusspunkt bei E09_P023 im öffentlichen Feld- und Waldweg
Hinterwiesenweg möglich. Entsprechende Genehmigungen etc. sind vor der
Ausführung einzuholen. Der Bauherr hat die Kosten für den Anschluss an die
städtische Kanalisation selbst zu tragen.