Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses (Nebengebäude, Terrassenüberdachung und Stützwänden) auf dem Grundstück FlNr. 478/2 der Gemarkung Neunhof, Am Pflüger 24 und zu den Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 22 „Baugebiet westlich von Neunhof“

 

-       Hauptgebäude außerhalb der Baugrenzen,

-       Hauptgebäude außerhalb der Baulinie,

-       Garagen außerhalb der vorgesehenen Fläche,

-       Nebenanlage außerhalb der überbaubaren Fläche

-       Abweichung von den Abstandsflächen für Grenzbebauung > 9 m und  > 15 m und Garage mit einer Höhe > 3 m.